Über rücksichtslose Fahrer und Fahrerinnen von Lastenrädern beschwert sich ein Anwohner in Köln-Lindenthal.
Lastenräder-FrustKölner genervt: „Allen scheint es egal zu sein“

Copyright: privat
Lastenfahrräder stehen auf dem Bürgersteig in Lindenthal.
Aktualisiert
Von wegen, auf dem Bürgersteig ist man sicher!
„Allen scheint es egal zu sein, wenn Lastenräder über den Fußweg rasen“, ist Dieter K. (Name geändert) genervt. Der Senior wohnt seit vielen Jahren auf dem Lindenthalgürtel.
„Vor zwei Monaten wurde eine alte Dame, die hier seit Jahren wohnt und die Gefahren kennt, von einem Lastenrad in Panik versetzt und stürzte“, schildert der 70-Jährige die Gefahr.
„Das Lastenrad war sofort verschwunden. Viele Wochen musste sie im Krankenhaus behandelt werden und ist jetzt in der Reha. Sie wird kaum in ihre Wohnung zurückkehren können!“
Dieter K. fordert die Stadt und die Polizei auf, schärfere Kontrollen durchzuführen. Zumal das kein Einzelfall gewesen sei. Immer wieder gebe es gefährliche Situationen zwischen Radfahrenden und Fußgängern auf dem Fußweg.
Habt ihr auch schon brenzlige Situationen mit Radfahrenden erlebt? Meldet euch bei uns! Fotos, Videos und Infos jetzt hier gratis, schnell und einfach in der EXPRESS-App hochladen – entweder via iPhone oder Android.
Dabei ist Radfahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Es gibt zwei Ausnahmen: Ein Zusatzschild gibt den Fußweg für Radfahrende frei oder es handelt sich um Kinder.
Lastenfahrräder auf dem Bürgersteig
Laut Bußgeldkatalog fällt bei einem Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro an. Kommt es zum Unfall, kann ein Bußgeld von 100 Euro ausgesprochen werden – hinzukommen zivilrechtlichen Folgen.
Aber nicht nur das Befahren des Fußweges ist ein Problem. Vor allem nehmen Lastenfahrräder beim Parken viel Platz weg und können Fußgänger und Fußgängerinnen behindern.
Dazu hat der ADAC das Lastenrad-ABC herausgegeben. „Wer das Lastenrad auf dem Gehweg abstellt, darf damit keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindern und sollte Engstellen vermeiden. Lastenräder dürfen, wie Fahrräder, ebenfalls am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Öffentliche Parkplätze dürfen – möglichst platzsparend – zum Parken eines (Lasten-)Fahrrads genutzt werden“, so der Verkehrsclub.
Weiter weist der ADAC darauf hin, dass mit dem Cargobike auf der Fahrbahn wie auf dem Bürgersteig geparkt werden darf, vorausgesetzt, es behindert niemanden.
„Zudem dürfen Lastenräder Ladezonen zum Be- und Entladen nutzen. Dabei gelten jedoch die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge: Das Be- und Entladen bezieht sich nur auf Waren und Transportgüter und sollte zügig erfolgen.“

