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Wie Köln ist das denn?Strenge Auflagen: Coolen KVB-Service kennen nur Wenige

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In KVB-Bussen kann man ab 20 Uhr einen besonderen Service genießen. (Symbolbild)

von Thomas Werner (tw)

Köln – Sagen Sie später nicht, es hätte nie jemand etwas davon erzählt! Denn dieser Service der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ist wirklich cool, doch kaum jemand kennt ihn! Dabei gibt es ihn schon so lange, dass selbst die KVB-Pressestelle auf EXPRESS-Anfrage zugeben muss: „Die Regelung gilt schon seit vielen Jahren, den genauen Zeitpunkt können wir nicht nennen.”

KVB-Busse: Service für „eigene Haltestelle” ab 20 Uhr

Was steckt dahinter? Ganz einfach: der sogenannte „Halt auf Wunsch” in den KVB-Buslinien nach 20 Uhr. Kein Witz: Wenn Sie nach 20 Uhr mit einem KVB-Bus unterwegs sind, können Sie ihre Haltestelle selbst bestimmen. „Am besten, Sie sagen dem Busfahrer oder der Busfahrerin gleich beim Einsteigen, wo Sie aussteigen möchten”, heißt es in einem entsprechenden Service-Dokument der KVB.

Matthias Pesch, Pressesprecher der KVB, erklärt die Regelung wie folgt: „Der Grund ist, dass wir für Kundenzufriedenheit sorgen wollen. Es ist für die Fahrgäste komfortabel, wenn wir Ihnen längere Fußwege womöglich im Dunkeln ersparen können.”

KVB-Service: Eigene Haltestellen an strenge Auflagen gebunden

Allerdings: Um wirklich in den Genuss der „eigenen Haltestelle” zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, aus Sicherheitsgründen. Im Detail sieht das wie folgt aus:

  • Die Fahrgäste müssen ihren Haltewunsch spätestens an der letzten planmäßig angefahrenen Haltestelle äußern
  • Ausstieg nur an der Vordertür unter Aufsicht des Fahrers, möglichst an der Bordsteinkante
  • Bei Glätte durch Schnee und Eis ist das Aussteigen außerhalb von Haltestellen nicht gestattet
  • Durch den Zusatzhalt dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden
  • Unzulässig ist das außerplanmäßige Halten in Halteverbotszonen, an unübersichtlichen Stellen und in Kurvenbereichen sowie auf Straßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf
  • Zwischen zwei regulären Haltestellen darf nur ein Sonderhaltewunsch gewährt werden
  • Die Entscheidung, ob dem Wunsch des Kunden entsprochen wird, liegt ausschließlich beim Fahrer. Lehnt er ab, soll er dem Kunden die Entscheidung höflich erklären

Übrigens: Für Zeiten nach 20 Uhr geht der KVB-Service sogar noch weiter. Wer will, kann sich vom Fahrer des KVB-Busses sogar ein Taxi an die Haltestelle bestellen lassen, wo er/sie aussteigt. Dafür muss aber der Name beim Fahrer oder der Fahrerin hinterlegt werden.