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Kölns Drogen-AlbtraumPolizeipräsident mit radikalem Vorschlag: „Aktuell verboten“

Polizeipräsident Johannes Hermanns steht am Neumarkt, dem bekanntesten Treffpunkt der Kölner Drogenszene.

Copyright: Arton Krasniqi

Polizeipräsident Johannes Hermanns steht am Neumarkt, dem bekanntesten Treffpunkt der Kölner Drogenszene.

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Kölns Drogen-Albtraum: Der Polizeichef fordert eine krasse Wende.

Die Crack-Welle überrollt Köln und das Elend auf der Straße wird immer schlimmer. Polizeipräsident Johannes Hermanns schlägt jetzt Alarm und bringt eine Idee auf den Tisch, die alles verändern könnte.

Die Kölner Polizei fordert Taten statt leerer Worte im Kampf gegen die Drogenkrise. Das wachsende Crack-Problem, der soziale Abstieg der Süchtigen und die Folgen für das friedliche Miteinander in der Stadt sind eine riesige Last. Es brauche jetzt handfeste Maßnahmen, keine Debatten über Zuständigkeiten, die alles blockieren. Ein Blick auf andere Großstädte zeigt: Mehr Polizei und härteres Durchgreifen allein werden diese Welle nicht stoppen.

Crack und andere synthetische Drogen breiten sich unaufhaltsam aus, die Schwierigkeiten nehmen zu. Wer heute die Augen verschließt, wird morgen mit einer Katastrophe konfrontiert sein. Man muss sich nur anschauen, was aus ehemals blühenden Städten in den USA oder Kanada geworden ist. Dort sind mittlerweile ganze Viertel entstanden, die an „Geisterstädte“ erinnern. „Für Lösungen müssen wir uns bewegen!“, erklärt Kölns Polizeipräsident im „Kölner Stadt-Anzeiger“, um diese Chance nicht zu verspielen.

Das Dilemma der Polizei

Für die Beamten ist die Lage eigentlich klar: Der Verkauf von Rauschgift ist illegal. Erwischen Polizisten einen Dealer auf frischer Tat oder erhalten einen Tipp, sind sie gesetzlich zum Einschreiten verpflichtet. Diese Pflicht zur Strafverfolgung gilt ohne Ausnahme. Die Polizei geht deshalb konsequent gegen jeden Drogenhandel vor, der ihr bekannt wird – ob nun nahe dem neuen Konsumraum in Kalk, beim geplanten Hilfszentrum am Perlengraben oder sonst wo in Köln.

Doch genau hier beginnt der Widersinn. Ein schwerst drogenkranker Mensch darf zwar in einem speziellen Raum legal Substanzen konsumieren. Die Drogen dafür muss er sich aber laut Gesetz vorher illegal besorgt haben. Schon der reine Besitz ist eine Straftat. Eine wirklich paradoxe Situation.

Würden die Einsatzkräfte jeden Abhängigen vor der Tür eines Konsumraums filzen, wäre der Raum drinnen leer. Das Ergebnis wäre ein endloser Teufelskreis: Die Beamten nehmen dem Kranken die Drogen ab, der Suchtdruck wächst ins Unermessliche und der Kreislauf aus Diebstahl, Drogenkauf und Polizeikontrolle startet von vorn. Das kann niemand wollen, und so ist Suchthilfe zum Scheitern verurteilt.

Die Arbeit der Polizei hat neben der Verfolgung von Straftaten auch die Abwehr von Gefahren zum Ziel. Im Fokus stehen dabei vor allem die Zerschlagung organisierter Dealer-Banden, der Kampf gegen die Ausbeutung von Drogenkranken und die Eindämmung von Kriminalität wie Raubüberfällen oder Diebstählen, die zur Finanzierung der Sucht begangen werden.

Radikaler Vorschlag: Legale Drogenabgabe wie in Zürich?

„Aus meiner Sicht sollten wir uns auch über Rechtsänderungen Gedanken machen“, fordert Hermanns. Damit Hilfe für Süchtige und staatliches Durchgreifen Hand in Hand gehen, wie es das Beispiel Zürich zeigt, brauche es eine neue Regelung für den bisher kriminellen Drogenkauf. Eine Möglichkeit wäre die kontrollierte Abgabe von Substanzen auf Rezept in den Konsumräumen, wenn ein Arzt eine schwere Abhängigkeit diagnostiziert. Das würde den Dealern das Geschäft kaputt machen. Aktuell ist eine solche Verschreibung harter Drogen gesetzlich aber verboten. Da eine Gesetzesänderung in weiter Ferne liegt, muss man jetzt überlegen, wie die bestehenden legalen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.

Anlaufstellen für Drogenkranke können ein Ausweg sein. Ihr Hauptzweck ist der Schutz der Gesundheit und die Vermittlung von Beratung und Therapie. In einer gesetzlich verankerten Kooperationsvereinbarung sprechen sich Polizei, Stadtverwaltung, Staatsanwaltschaft und soziale Organisationen ab. So stellen sie sicher, dass Rechtssicherheit, der Schutz von Menschenleben und die öffentliche Sicherheit gewahrt bleiben.

„Der Erwerbsvorgang ist das Problem“

Der Polizeipräsident stellt klar: Der Verkauf harter Drogen bleibt eine Straftat und ist verboten. „Aber man muss schon auch die Frage beantworten, wie Schwerstabhängige denn an die Drogen kommen sollen, die sie dann konsumieren dürfen. Der Erwerbsvorgang ist das Problem, das aus dem öffentlichen Raum herausgelagert werden muss“, so Hermanns.

Wissenschaftliche Erhebungen legen nahe, dass ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung in Köln illegale Substanzen nehmen. Meist geschieht der Kauf und der Konsum völlig unbemerkt. Die Polizei wird nur selten aktiv, weil sie davon nichts erfährt.

Wer die Situation also wirklich verbessern will, müsse sich damit auseinandersetzen, wie dieser Kauf ablaufen kann. Fest steht aber: Die Polizei ist verpflichtet, jede Straftat zu ahnden, von der sie erfährt. Genauso fest steht aber, dass diese gesetzliche Verpflichtung zur Strafverfolgung nur für Polizei und Staatsanwaltschaft gilt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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