Irre Wende vor Kölner GerichtAngeklagter hatte auf den Ringen zugestochen – das ist das Urteil

Ein Mann sitzt im Gericht mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte (22) musste sich im Totschlag-Prozess nach einem Messerangriff auf den Kölner Ringen vor Gericht verantworten, hier mit seinem Anwalt Simon Groß.

Nach einer blutigen Auseinandersetzung auf den Kölner Ringen musste sich ein Angeklagter (22) wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Irre Wende im Kölner Landgericht. In dem Fall um einen brutalen Angriff mit einem Messer auf den Kölner Ringen im Juni 2021 ist das Urteil gesprochen worden.

Wegen entlastender Aufnahmen aus einer Überwachungskamera ist ein 22-Jähriger in Köln vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden.

Köln: Landgericht spricht Mann nach Angriff mit Messer frei

Der Mann habe in Notwehr gehandelt, urteilte das Kölner Landgericht am Dienstag (29. März 2022). „Der Angeklagte war in Wahrheit das Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann hatte im Juni 2021 einen 24-Jährigen auf einer Partymeile in der Kölner Innenstadt mit einem Messer vier Mal in den Oberkörper gestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt.

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Wie das Gericht feststellte, war der Angeklagte damals grundlos aus einer Gruppe von bis zu zwölf Männern angegriffen und zu Boden gerissen worden. Auf den am Boden liegenden Mann hatten dann fünf bis sechs der Angreifer eingeschlagen und -getreten. „Was einem anderen, nicht so wehrhaften Opfer, in gleicher Situation geschehen wäre, wollen wir uns nicht ausmalen“, ordnete der Richter die Heftigkeit des Angriffs ein.

Der Angeklagte habe sich jedoch mit einem Messer zur Wehr setzen können. Nachgewiesen worden war die Notwehrsituation des Angeklagten durch Aufnahmen einer hochauflösenden Überwachungskamera in der Nähe des Tatortes.

Wegen zwei weiterer Anklagen - einer gefährlichen Körperverletzung und dem Besitz einer verbotenen Schreckschusswaffe - wurde der 22-Jährige allerdings zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. (aa, mit dpa)