Keine Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser! Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage einer Immobiliengesellschaft abgelehnt.
Kölner VerwaltungsgerichtWichtige Entscheidung über Abriss von drei Wohnhäusern

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt eine Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser zu Recht abgelehnt hat.
Klares Zeichen vom Kölner Verwaltungsgericht: Die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln wurde abgelehnt.
Die Entscheidung gab das Gericht am Dienstag (27. Oktober) bekannt.
Ersatzwohnraum in Köln mit zwei Handtüchern, Bettwäsche und Rolle Klopapier
Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Luxemburg, hatte die Abrissgenehmigung bei der Stadt Köln beantragt. Drei Häuser in der Neustadt-Nord sollten weg. Nach Informationen von EXPRESS.de handelt es sich um die nebeneinander liegenden Gebäude Gilbachstraße 33 sowie Gladbacher Straße 45 und 47.
Wie bekannt wurde, plante die Klägerin dort nach dem Abriss einen Neubau-Komplex mit Mikro-Appartments.
Der Abriss von Wohnraum bedarf in Köln allerdings einer Genehmigung. In der Stadt gilt die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet. Die Stadt hat deshalb auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Wohnraumstärkungsgesetzes eine Wohnraumschutzsatzung erlassen.
Eine Abrissgenehmigung wird in der Regel erteilt, wenn gleichwertiger Ersatzwohnraum geschaffen wird. Dazu bot die Klägerin ein Neubauvorhaben in Köln-Ehrenfeld an. Dort sollen ebenfalls überwiegend Mikroappartements entstehen – 21 bis 32 Quadratmeter groß für Ein- bis Zweipersonenhaushalte, möbliert inklusive einer Grundausstattung an Wäsche und Haushaltsutensilien.
Mietende erhalten ein sogenanntes „Welcome-Package“, bestehend aus zwei Handtüchern, einer Garnitur Bettwäsche und einer Rolle Toilettenpapier. Bei Auszug muss das Apartment auf eigene Kosten in den Einzugszustand versetzt werden. Wer die Endreinigung nicht selbst machen will, kann das gegen Verwendung der Kaution vom Vermieter durchführen lassen.
Kölner Gericht bestätigt Entscheidung der Stadt
Die Stadt Köln lehnte den Antrag im Mai 2024 ab. Das Verwaltungsgericht hat die Ablehnung jetzt bestätigt. In der Begründung heißt es: Bei dem angebotenen Neubau handelt es sich nicht um Ersatzwohnraum.
„Gegen eine geplante Nutzung zu Wohnzwecken spricht, dass die Wohnungen ausschließlich vollständig möbliert vermietet werden sollen. Möblierte Wohnungen dienen den Mietenden üblicherweise nicht als dauerhafte Heimstätte im Alltag, sondern lediglich als vorübergehende Unterkunft“, erklärt Gerichtssprecher Michael Ott.
Das Gericht stellte mit seiner Entscheidung klar: Wer eine Wohnung auf Dauer als Lebensmittelpunkt nutzen will, bringt regelmäßig eigene Möbel und weitere Habe mit, um sich dort häuslich einzurichten. Auch die Grundausstattung an Wäsche und Haushaltsutensilien, der bei Einzug bereits vorhandene Internetzugang, das „Welcome-Package“ sowie die optional angebotene Endreinigung sind typisch für Unterkünfte für einen nur vorübergehenden Aufenthalt wie Hotels und Ferienwohnungen, nicht aber für Mietwohnungen.
Schließlich spräche auch die Höhe der Mieten für ein vorübergehendes Unterkommen. Nach den Ermittlungen der Beklagten sei mit Mieten deutlich über dem allgemeinen Mietniveau zu rechnen. (iri)
