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Familienvater starbUrteil gefallen: Prozess gegen Kölner Polizisten endet mit Paukenschlag

Zwei Männer sitzen nebeneinander auf der Anklagebank.

Zwei der angeklagten Polizisten beim Prozessauftakt am 2. November 2023.

Die Vorwürfe gegen fünf Kölner Polizisten wogen schwer. Jetzt sind die Urteile gegen sie gefallen. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Haben sie einen Familienvater brutal geschlagen und getreten? Nach dem Tod des Mannes mussten sich fünf Kölner Polizisten (26 bis 42) vor dem Landgericht verantworten. Der Vorwurf: übermäßige Gewalt. 

Am Mittwochnachmittag (6. Dezember 2023) endete der Prozess mit einem Paukenschlag!

Fünf Polizisten angeklagt: Prozess vor Kölner Landgericht beendet

Alle Angeklagten wurden vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. „Das ist ein sehr eindeutiges Urteil, was nicht nur im Zweifel für die Angeklagten ausgefallen ist, sondern eindeutig ihre Unschuld belegt hat“, erklärte Martin Kretschmer, einer der Verteidiger, im Anschluss gegenüber EXPRESS.de. 

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Zuvor hatte bereits die Vorsitzende Richterin klare Worte gefunden. „Die Beamten sind schon deshalb für die Verletzungen des Geschädigten nicht verantwortlich, weil der Einsatz rechtens war“, sagte sie bei der Urteilsbegründung.

Nach Einsatz in Köln: Familienvater starb zwei Monate später

Den fünf Kölner Polizisten war vorgeworfen worden, am 24. April 2021 gegenüber dem Familienvater (59) übermäßige Gewalt angewendet zu haben. Laut Anklage sollen sie ihn zu Boden geworfen, ihn getreten und geschlagen haben, obwohl dies weder strafrechtlich noch polizeigesetzlich gerechtfertigt war. 

Der 59-Jährige hatte einen Rippenbruch erlitten, konnte aber bereits nach kurzer Zeit das Krankenhaus wieder verlassen. Zwei Monate später verstarb er jedoch.

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Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz und dem Tod des Mannes festgestellt. Der erlittene Rippenbruch habe im Zusammenspiel mit erheblichen Vorerkrankungen den Tod begünstigt. Damit könne dieser nicht den Beamten zugerechnet werden, erklärte das Kölner Gericht.

Der Familienvater hatte sich in einen Einsatz an seiner Wohnadresse in Köln-Bickendorf eingemischt. Dabei ging es um eine Unfallflucht, die seine Tochter begangen haben sollte. „Er wirkte stark alkoholisiert und pöbelte direkt auf uns ein“, hatte einer der angeklagten Polizisten (inzwischen 41) beim Prozessauftakt am 2. November ausgesagt.

Hauptangeklagter sagt in Kölner Prozess aus: „Es gab keine Tritte“

Der 41-Jährige widersprach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft in großen Teilen. Er habe das Gefühl gehabt, dass der Familienvater Streit gesucht habe. „Das schaukelte sich in Sekunden hoch“, erklärte der Angeklagte. Auch sagte er vor Gericht aus: „Es gab keine Tritte.“ Die vier Mitangeklagten bestritten ebenfalls die Vorwürfe.

Anwalt Martin Kretschmer spricht mit seinem Mandanten, der neben ihm sitzt.

Martin Kretschmer (l.) vertrat einen der angeklagten Polizisten. Das Foto zeigt beide beim Prozessauftakt am 2. November 2023 vor dem Kölner Landgericht.

Jetzt, rund zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall, die Freisprüche. Allen Angeklagten fiel eine enorme Last von den Schultern. Sie hatten Tränen in den Augen, ein Angeklagter weinte sogar.

Mit den Freisprüchen folgte das Gericht den Anträgen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte gegen zwei der Polizisten, die aus ihrer Sicht die Haupttäter gewesen sein sollen, Bewährungsstrafen von über einem Jahr gefordert. Für die Betroffenen hätte das die Entfernung aus dem Dienst bedeutet. 

Freisprüche für Kölner Polizisten – aber einer muss zahlen

Auch der Vorwurf gegen zwei der Polizisten wegen „Verfolgung Unschuldiger“ ist somit vom Tisch. Sie hatten nach dem Einsatz in Bickendorf gegen den Familienvater eine Strafanzeige unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt, in der sie, so der Vorwurf, unwahre Angaben gemacht haben sollten. 

Allein einer der Angeklagten (29) muss eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 70 Euro zahlen. Er hatte sich in dem Prozess zusätzlich wegen der vorsätzlichen Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten müssen und wurde schuldig gesprochen. Laut Anklage soll er zwischen 2019 und 2020 in vier Fällen unbefugt Informationen aus dem Polizeicomputer per WhatsApp an Dritte weitergegeben zu haben. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)