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Mitten in KölnUnfassbar, was im Inneren dieses Hauses abgeht – „handfester Skandal“

Personen stehen vor dem Haus mit der Nummer 19 in der Kölner Eintrachtstraße.

Rund um die Uhr sollen Freier in dem Haus aus und ein gehen. Dabei kam es schon öfters zu Belästigungen der Nachbarn.

Mitten in Köln steht das blaue Haus mit der Hausnummer 19. Das Gebäude in der Kölner Eintrachtstraße sieht aus wie jedes andere – doch es sorgt derzeit für Wirbel, nicht nur bei der Anwohnerschaft.

von Niklas Brühl (nb)

Von außen sieht das Haus mit der Nummer 19 in der Eintrachtstraße ziemlich unscheinbar aus. Lila-blauer Anstrich, Werbeblätter hängen aus den Briefkästen heraus. Doch das Haus im Kölner Eigelstein-Viertel scheint mehr zu sein als ein normales Wohnhaus in der Innenstadt – und sorgt daher für mächtigen Wirbel in dem Veedel.

Denn in den Parteien des Hauses sollen Prostituierte untergebracht sein, das Gebäude als illegales Bordell genutzt werden. Und das laut Aussagen eines EXPRESS-Lesers, der in der Straße ebenfalls verwurzelt ist, namentlich aber nicht genannt werden möchte, bereits seit dem Jahr 2017.

Köln: Wirbel um illegales Bordell, Freier klingeln Sturm bei Nachbarschaft

Angefangen habe alles vor fünf Jahren. Zuerst seien nur zwei Prostituierte in der Eintrachtstraße 19 untergebracht worden. Mittlerweile seien es deutlich mehr.

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Die vorherigen Mieterinnen und Mieter sollen gezielt aus ihren Wohnungen getrieben worden sein, landeten teilweise in der Obdachlosigkeit. Aus alten Google-Suchverläufen, die EXPRESS.de vorliegen, sind Annoncen zu sehen, die Freier in das Wohnhaus locken sollen.

In den Suchergebnissen wird erklärt, dass die Freier beispielsweise bei „Schmetterling“, „Orchidee“ oder „Diva“ klingeln sollen, um zur Prostituierten ihrer Wahl zu gelangen. Ein illegales Bordell mitten im Eigelstein-Viertel? Und das, obwohl der Wohnraum in Köln bekanntlich knapp ist und die Mieten immer teurer werden.

Köln: Wirbel um illegales Bordell – „Freier verwechseln das Gebäude“

Der Insider, der mit EXPRESS.de über die Zustände in der Eintrachtstraße sprach, hat noch weitere Details auf Lager: „Die Freier, die hier rund um die Uhr ein und aus gehen, verwechseln dann auch schon mal das Gebäude.

So kam es in der Vergangenheit schon einige Male vor, dass bei nichtsahnenden Nachbarinnen und Nachbarn Sturm geklingelt wurde oder die Männer dann einfach im falschen Hausflur standen. Das ist kein Zustand mehr, sondern ein handfester Skandal.“

Darüber hinaus sei die Polizei schon häufiger für Razzien in der Eintrachtstraße 19 gewesen, die Prostituierten seien dann immer aus den Fenstern gesprungen und weggelaufen. Diese Information wollte die Kölner Polizei auf EXPRESS.de-Anfrage allerdings nicht bestätigen.

Köln: Stadt reagiert auf illegales Bordell am Eigelstein

Kostbarer Wohnraum in Köln wird durch ein illegales Bordell zweckentfremdet, vorherige Mieterinnen und Mieter werden aus ihren Wohnungen vertrieben und landen teilweise auf der Straße, herumirrende Freier verängstigen durch das Klingeln bei anderen Häusern die Nachbarschaft, eine mögliche Steuerhinterziehung durch die nicht-angemeldeten Prostituierten in dem Gebäude – harter Tobak, mitten in der Kölner Innenstadt.

Sind der Stadt die Vorgänge in dem Wohnhaus am Eigelstein bekannt? „Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen führt bereits ein Verfahren zu dem Fall in der Eintrachtstr. 19“, sagt eine Sprecherin der Stadt gegenüber EXPRESS.de.

Allerdings sei die Ermittlungsarbeit in Fragen des Wohnraumschutzes rechtlich komplex und mit hohem Zeitaufwand verbunden.

Köln: Illegales Bordell – „Andere Nutzung ist Zweckentfremdung“

Die Sprecherin stellt jedoch klar: „Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken ist eine Zweckentfremdung. Dazu gehört beispielsweise auch eine Umwandlung von Wohnraum zu Zwecken der gewerbsmäßigen Prostitution. Das Ziel ist selbstverständlich die Wiederzuführung des zweckentfremdeten Wohnraums zum Wohnungsmarkt.“

Und dabei habe es sich in den vergangenen Wochen etwas getan, wie die Sprecherin der Stadt Köln weiter beschreibt: „Mit Verfügung vom 1. April 2022 wurden die Verfügungsberechtigte sowie der Mieter der Wohnungen, der die Wohneinheiten an Prostituierte untervermietet, zu der beabsichtigten Wiederzuführung der sechs Wohnungen, die derzeit zu Zwecken der gewerbsmäßigen Prostitution genutzt werden, angehört. Die Frist zur Stellungnahme bis zum 21. April 2022 ist bereits verstrichen, ohne dass sich die Verfügungsberechtigte oder der Mieter zum Sachverhalt geäußert haben.“

Es erfolge nun eine Anordnung zur Wiederzuführung des zweckentfremdeten Wohnraums zum Wohnungsmarkt unter der Androhung von Zwangsgeld.