Tausende MieterhöhungenGAG geht mit Klagen gegen Kölner Mieterinnen und Mieter vor

Die Hauptverwaltung der GAG Immobilien AG auf der Straße des 17. Juni in Köln.

Die GAG, hier ein Blick auf die Hauptverwaltung in der Straße des 17. Juni am 12. Dezember 2022, geht mit Zustimmungsklagen gegen Mieterinnen und Mieter vor, die sich bei Mieterhöhungen verweigern.

Die GAG hat hunderte Mieterinnen und Mieter verklagt, da diese einer Mieterhöhung nicht zugestimmt haben.

von Niklas Brühl (nb)

Die GAG Immobilien AG geht mit Klagen gegen ihre eigenen Mieterinnen und Mieter vor, die einer im Herbst 2022 angekündigten Mieterhöhung nicht zugestimmt haben. Es handelt sich um hunderte Fälle. Der Immobilien-Riese hat in der Region rund 45.000 Wohnungen im Portfolio, gehört dazu zu 88 Prozent der Stadt Köln.

Nach 7,21 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete im Durschnitt) im Jahr 2021 und 7,26 Euro im Jahr 2022 steigt der durchschnittliche Betrag in 2023 auf 7,56 Euro. Das gefällt verständlicherweise nicht allen Mieterinnen und Mietern. Für die GAG hat das in den jeweiligen Fällen die gleiche Konsequenz.

GAG verklagt Mieterinnen und Mieter: „Planen nicht, Vorgehen anzupassen“

Das Unternehmen geht mit Zustimmungsklagen gegen diejenigen vor, die sich bezüglich der Mieterhöhungen verweigern. In der vergangenen Woche gab es beispielsweise zwei Verfahren zwischen der GAG und Mietern vor dem Kölner Amtsgericht.

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In einem der Fälle ging es um eine Wohnung im Stadtteil Buchforst, bei der die monatliche Kaltmiete von 7,60 Euro auf 8,60 Euro pro Quadratmeter angehoben werden sollte. Laut Richter Andreas Wiegelmann liege der Mittelwert in diesem Fall bei den ursprünglichen 7,60 Euro.

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Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die GAG sich nun erstmals zu konkreten Zahlen der Klagen geäußert. Das Unternehmen habe bis bislang 250 Zustimmungsklagen erhoben, 126 seien bereits abgeschlossen, die andere Hälfte laufe noch.

Verloren habe die GAG bislang keines der Verfahren, wie Unternehmens-Sprecher Jörg Fleischer angibt: „Bei den abgeschlossenen Fällen gab es nachträgliche Zustimmungen zur Mietanpassung, Versäumnisurteile zugunsten der GAG oder Vergleiche.“ Bei Vergleichen werden dann Einigungen zwischen der GAG und den Mieterinnen und Mietern zwischen einer Nicht-Erhöhung und der ursprünglichen Ankündigung der GAG.

Richter Wiegelmann, der für viele der GAG-Verfahren zuständig ist, bezeichnete das Vorgehen des Immobilien-Unternehmens, sich kategorisch am Oberwert des Mietspiegels zu orientieren, als „kritisch“. Anders sieht das die GAG selbst, Sprecher Jörg Fleischer stellt klar: „Wir planen nicht, dieses Vorgehen anzupassen.“