Streit-Fall in KölnKVB ohne Gnade: Frau hat ein Ticket, muss aber satte Strafe zahlen

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KVB-Kontrolleure im Einsatz

von Adnan Akyüz (aa)

  • Für Anita Ambrosius war es ein Tag wie jeder andere. Außer, dass sie statt mit dem Rad mit der KVB-Linie 13 unterwegs war.
  • Als die Kontrolleure zu ihr kommen, fühlt sie sich noch sicher. Sie hatte ja einen Fahrschein. Dann wird sie aus der Bahn gebeten.
  • Sie habe sich wie ein Schwarzfahrer gefühlt, sagt sie. Und jetzt muss sie auch noch eine Strafe zahlen, weil die KVB hart bleiben.

Köln  – Diese Bahnfahrt kommt der Kölnerin Anita Ambrosius (46) teuer zu stehen. Guten Gewissens ist sie in die KVB-Linie 13 eingestiegen. Sie hat ihr 4er-Ticket abgestempelt und sich hingesetzt. Kontrolleure fragten sie nach ihrer Fahrkarte und forderten sie auf, auszusteigen. Obwohl die Kölnerin für ihre Fahrt gezahlt hatte, sind jetzt 60 Euro fällig. Was hat es damit auf sich?

Kölnerin muss trotz Ticket Strafe in KVB-Linie 13 bezahlen

Anita Ambrosius aus Junkersdorf hatte am 18. September einen Arzttermin. So stieg sie an der KVB-Haltestelle Aachener Straße/Gürtel in die Linie 13 Richtung Sülzgürtel. Die Angestellte fahre sonst immer mit dem Rad. „Krankheitsbedingt habe ich an diesem Tag die Bahn genommen“, erinnert sie sich.

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Kölnerin bei KVB-Kontrolle: „Ich wurde wie ein Schwarzfahrer behandelt“

Wenig später kamen schon die Ticket-Kontrolleure. Die Kölnerin zeigte ihr Ticket vor und war verwundert, dass die KVB-Mitarbeiter sie gebeten haben, mit auszusteigen. „Die haben mich wie einen Schwarzfahrer behandelt. Die Art und Weise war gar nicht nett. Zudem war mir die Situation auch sehr peinlich“, schildert die Kölnerin.

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Trotz Ticket bestraft: Kölnerin erhält KVB-Brief

Ihr Ticket, das sie gerade erst abgestempelt hatte, sei nicht gültig. Das steht auch auf dem Brief, den sie von der KVB erhalten hat. Das 4er-Ticket hatte Anita Ambrosius für 11 Euro gekauft. Pro Fahrt sind das 2,75 Euro. Seit Neujahr kostet das Ticket 12 Euro, also 3 Euro pro Fahrt.

Kölner Verkehrs-Betriebe: Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro ist fällig

In dem KVB-Brief steht auch, dass sich Fahrgäste durch Aushänge und Medien informieren können. „Es kann nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie diese Hinweise nicht beachten“, heißt es weiter. Zivilrechtliches Verschulden umfasse neben Vorsatz auch jede Fahrlässigkeit. Daher sei das Erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro rechtens und fällig. Wie kann das sein?

Strafe trotz Ticket? EXPRESS fragte bei KVB nach

Sprecher Stephan Anemüller erklärt: „Das Ticket wurde vor der Preiserhöhung zu Jahresbeginn gekauft. Die Fahrkarte war noch drei Monate nach der Preiserhöhung gültig und hätte noch in einem Zeitraum von drei Jahren umgetauscht werden können. So war es aber so, als ob die Dame ein blankes Stück Papier abgestempelt hat. Da gibt es aus unserer Sicht leider keinen Spielraum.“

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Der Fahrschein der Kölnerin: Sie hatte das KVB-Ticket am 11. März 2017 (roter Kreis) gekauft. Bei ihrer Fahrt am 18. September (siehe Stempel) war es abgelaufen.

Woran KVB-Fahrgäste erkennen können, wann ein Ticket gekauft wurde? Das Datum steht auf jedem Fahrschein neben anderen Ziffern. Allerdings ist das Datum nach Jahr Monat und Tag ausgewiesen. Wie bei Anita Ambrosius. „Darauf habe ich nicht geachtet. Ich dachte, ich habe ein gültiges Ticket.“