Posse im VeedelKnöllchen-Ärger für Kölner Dessous-Chefin – „steht seit elf Jahren“

Diane-Sophie Durigon hält ein Knöllchen über 35 Euro in der Hand.

Diane-Sophie Durigon zeigt das Knöllchen, das sie wegen der Sitzbank, die vor ihrem Geschäft„ Le Pop Lingerie“ in Köln-Ehrenfeld steht, bekommen hat. 

Ein Knöllchen ist ärgerlich, aber nicht selten erforderlich. Aber für eine Bank, die viele Jahre lang nicht gestört hat?

von Iris Klingelhöfer (iri)

Diane-Sophie Durigon verpackt heiße Kurven in sexy Dessous, verspielt, ausgefallen, sinnlich. Bei dem Anblick muss sich bestimmt so mancher erstmal setzen – gerne auf die Bank draußen vor ihren Laden „Le Pop Lingerie“ in Köln-Ehrenfeld.  

Die wurde jetzt allerdings zur Bank des Anstoßes! „Eine Person hat sich beschwert, obwohl die Bank seit elf Jahren vor meinem Geschäft steht und bislang niemanden gestört hat“, erzählt Diane-Sophie Durigon (40) am Dienstag (4. März 2023) gegenüber EXPRESS.de. Das Ordnungsamt habe daraufhin schnell reagiert und ein Knöllchen verteilt. Dass eine Bank so ernst genommen werde, mache sie fassungslos, sagt sie. 

Köln: Inhaberin von „Le Pop Lingerie“ schimpft über Knöllchen

Die Geschäftsfrau hat ihr „Bank-Gate“ auf Facebook gepostet, ein Foto des Knöllchens dazu gestellt. „Gerade musste ich dem Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zahlen, dafür, dass diese Bank draußen vor dem Laden steht. Ich bräuchte eine offizielle Genehmigung ...“, schreibt Diane-Sophie Durigon.

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Diese aber, seien wir mal ehrlich – so der O-Ton des vor ihr stehenden Beamten – würde so nicht durchgehen, berichtet sie weiter. Durigon: „Das Auto, das teilweise auf dem Bürgersteig parkte, hat lustigerweise keine Strafe bekommen.“ Dafür hat die Geschäftsfrau jetzt ein Knöllchen wegen Verstoßes gegen das Straßen- und Wegegesetz NRW an der Backe. Obwohl sie und ihre Mitarbeiterinnen immer darauf achten würden, dass genügend Platz für Kinderwagen und Rollstühle ist, beteuert sie. 

Knöllchen wegen Bank: Kölner Straße solidarisiert sich mit Geschäftsfrau

Die Bank vor ihrem Geschäft an der Geisselstraße werde seit elf Jahren mehrmals am Tag in Anspruch genommen. Gerne auch von älteren Menschen, erzählt die 40-Jährige: „Sie machen eine Pause. Sie gönnen sich nicht eine Pause, sondern müssen eine Pause machen.“ Die Stadt biete nicht viel Platz, um Pause machen zu dürfen, bemängelt die Geschäftsfrau. So gäbe es in der Geisselstraße, die von der Venloer Straße bis zu Melaten führt, neben ihrer Bank keine weitere Sitzgelegenheit. 

„Wo soll jetzt die alte Dame aus der Nachbarschaft wieder Luft schnappen? Oder die Mutter ihr Kind stillen? Auf dem Boden?“, fragt sie fassungslos. Die ganze Geisselstraße sei mit ihr solidarisch. Und auch auf ihren Facebookpost bekommt sie positives Feedback. Und die Stadt?

Knöllchen wegen Bank: Stadt Köln verweist auf Barrierefreiheit

Zentrale Aufgabe sei es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherzustellen, erklärt Robert Baumanns vom Pressesamt der Stadt. „Dazu gehört auch, dass Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer oder Eltern mit Kinderwagen ungehindert die Gehwege nutzen können.“ 

Beispielsweise könne ein Gehweg für blinde oder sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger nicht barrierefrei sein, wenn sie sich mit ihrem Blindenstock nicht an der Hausfassade orientieren könnten und sie keine andere Möglichkeit der Orientierung hätten.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Baumanns: „Die Gestaltung und Möblierung des öffentlichen Raums ist Aufgabe der Stadt. Wenn jemand beispielsweise eine Bank vor seinem Haus oder Geschäft aufstellen möchte, muss er oder sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ob diese erteilt werden kann, beispielsweise hinsichtlich Barrierefreiheit, Gehwegbreite oder anderer Faktoren.“ 

Warum die Ladenbesitzerin möglicherweise nicht erst die Möglichkeit erhielt, die Bank nach mündlicher Aufforderung zu entfernen, sondern ihr gleich ein Verwarngeld auferlegt wurde, werde, so der Stadtsprecher, noch verwaltungsintern aufgearbeitet. Diane-Sophie Durigon hat inzwischen eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, aber bislang noch keine Rückmeldung bekommen. (iri)