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Rentner getötetNach Geldstrafe für Altenpflegerin: Staatsanwaltschaft Köln reagiert

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Die Angeklagte hatte in Köln-Lindenthal einen Fußgänger angefahren, der später verstarb. Das Symbolfoto aus August 2018 zeigt einen Einsatz von Polizei und Rettungsdienst in Deutz. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln  – Das Urteil sorgte bei vielen für Empörung: Rund zwei Jahre nach einem folgenschweren Unfall in Köln-Lindenthal, bei dem das Opfer später verstarb, wurde am Donnerstag eine Altenpflegerin (46) vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft reagiert. 

  • Prozess nach folgenschwerem Unfall in Köln-Lindenthal
  • Köln: Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
  • Kölner Gericht verhängt Geldstrafe

Nach Urteil in Köln: Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel dagegen einlegen

„Wir beabsichtigen mit Blick auf die Differenzen im Strafmaß, Rechtsmittel einzulegen“, erklärt der Sprecher Ulrich Bremer am Dienstag (1. Juni). Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung prüfen. 

Die Angeklagte war am 27. Mai zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte sechs Monate Haft mit Bewährung gefordert. Beim Prozess war der Zentralregisterauszug in der Akte nicht mehr vorhanden, dadurch waren die einschlägigen Vorstrafen der Altenpflegerin nicht beim Urteil berücksichtigt worden. Diese können aber strafverschärfend wirken. 

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Unfall in Köln: Angeklagte (46) war damals als mobile Altenpflegerin unterwegs

Es war der 16. April 2019. Morgens, gegen 9.30 Uhr. Die Angeklagte arbeitete damals in der mobilen Altenpflege, war im Auto auf dem Weg zum nächsten Termin. 

Auf der Bachemer Straße in Höhe des Hildegardis-Krankenhauses passierte es. Die Pflegekraft fuhr einen Fußgänger (73) an, der auf dem Zebrastreifen unterwegs war.

Gegenüber der Polizei berichteten Zeugen, dass der Pkw der Altenpflegerin den Rentner auf die Motorhaube lud und ihn einige Meter weit zurück auf die Straße schleuderte. Der bewusstlose Kölner kam ins Krankenhaus, wo er am 8. Mai 2019 verstarb. 

Prozess vor Kölner Amtsgericht: 46-Jährige zu Geldstrafe verurteilt

Wie konnte es zu dem Unglück kommen? Sie sei für eine Sekunde abgelenkt gewesen, sie könne es sich nicht erklären – so hieß es jetzt mehrfach in dem Prozess. Die Angeklagte leidet bis heute sehr unter den Folgen des Unfalls. 

Die 46-Jährige wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Das Urteil steht jetzt auf der Kippe. (iri)