„Zeiten ändern sich“So äußert sich die Ditib zu den Gebetsrufen in Köln

Die Moschee in Köln-Ehrenfeld ist am Morgen beleuchtet, dahinter ist der Kölner Fernsehturm zu sehen.

Mit Genehmigung sind Muezzin-Rufe innerhalb eines zweijährigen Modellprojektes nun auch in Köln erlaubt. Das Foto zeigt die Moschee in Köln-Ehrenfeld am 3. März 2020.

Muezzin-Rufe in Köln, mit Antrag sind sie ab sofort möglich. Die Ditb hat die Entscheidung der Stadt in einer Pressemitteilung ausdrücklich begrüßt.

von Niklas Brühl (nb)

Köln. An Freitagen wird auch in Köln bald der Ruf des Muezzins zu vernehmen sein. Wie die Stadt am vergangenen Donnerstag (7. Oktober 2021) mitteilte, startet ein zweijähriges Modellprojekt bezüglich des Gebetsrufes an Freitagen. Auf Antrag und unter bestimmten Auflagen können Moscheegemeinden also in Zukunft zur wöchentlichen Zusammenkunft rufen.

Die Ditib, die größte sunnitisch-islamische Organisation in Deutschland mit Sitz in Köln-Ehrenfeld, hat den Start des Projekts in einer Pressemitteilung ausdrücklich begrüßt.

Ditib zu Muezzin-Projekt: „Köln reiht sich in Kette der Toleranz“

Die Entscheidung der Stadt „sei ein Ausdruck der Beheimatung der Muslime, die bereits seit Generationen in Deutschland als selbstverständlicher Teil der deutschen Gesellschaft leben“.

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Die Muezzin-Rufe seien laut Ditib in vielen deutschen Städten schon Usus und daher kein Alleinstellungsmerkmal für Köln. Vielmehr reihe sich die Stadt „sich in diese Kette der gegenseitigen Toleranz und Akzeptanz ein“.

In der Mitteilung heißt es weiter: „Dass Moschee-Gemeinden ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Religionsfreiheit im Sinne einer Konfliktminimierung zugunsten der gesellschaftlichen Wahrnehmung nicht eingefordert haben, war immer den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet.“

Muezzin-Rufe in Köln: „Die Zeiten ändern sich“

Doch für die Ditib ist die Zeit für Veränderungen längst gekommen: „Doch Zeiten ändern sich, und damit auch die Vielfalt und Akzeptanz unserer Gesellschaft. So unterliegt auch der politische und gesellschaftliche Zeitgeist immer einem Wandel und ist Ausdruck von Entwicklungen und Realitäten. Der öffentliche Gebetsruf selber ist genaugenommen eine Verwaltungsaufgabe, da die städtische Verwaltung die Einbettung des religiösen Lebens nach geltendem Recht und geltenden Auflagen des öffentlichen Raums regelt.“

Ob die Moscheegemeinden die Auflagen für den Gebetsruf in Kauf nehmen, unter anderem die Informationspflicht für die umliegende Nachbarschaft zu beachten und für Nachbarn einen Ansprechpartner zu stellen, ist bislang noch nicht absehbar. Denn bis jetzt ist das Interesse offenbar noch gering: „Stand heute ist noch kein Antrag eingegangen, daher ist auch nicht absehbar, wann es losgeht“, teilte eine Sprecherin der Stadt am Montag mit. (nb)