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Klebe-Aktion am AirportKölner Aktivisten vor Gericht – Urteil da

Mitarbeiter des Flughafens reparieren den beschädigten Zaun am Flughafen Köln/Bonn (Archivfoto)

Mitarbeiter des Flughafens reparieren den beschädigten Zaun am Flughafen Köln/Bonn (Archivfoto)

Mit ihrer Klebe-Aktion sorgten sie für Chaos am Kölner Flughafen. Nun standen zwei Aktivisten vor Gericht. Sie entgingen nur knapp dem Gefängnis.

Zwei Klima-Aktivisten, die im vergangenen August den Flughafen Köln/Bonn lahmgelegt hatten, müssen nicht ins Gefängnis.

So urteilte am Montag das Kölner Amtsgericht. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die beiden hatten sich mit Bolzenschneidern Zutritt zum Rollfeld verschafft und sich dort mit einem Klebstoff-Sand-Gemisch festgeklebt. Das gaben sie im Prozess offen zu.

Die Aktion löste eine Kettenreaktion mit fatalen Folgen aus. Ein Mitarbeiter des Flughafens berichtete im Zeugenstand von dem Chaos: Der Flugverkehr wurde für rund anderthalb Stunden komplett gestoppt! 20 Flüge wurden annulliert, eine Maschine musste nach Düsseldorf umgeleitet werden. Rund 3000 Reisende waren von den Ausfällen direkt betroffen, etwa 10.000 weitere litten unter Verspätungen.

Und die Sache wird richtig teuer! Allein der Airport beziffert seinen Schaden auf rund 50.000 Euro. Ein Jurist des Flughafens kündigte an, das Geld auf dem Zivilweg einzuklagen. Und damit nicht genug: Hinzu kommen noch die Schadenersatzforderungen der betroffenen Airlines.

Einer der Angeklagten, der 27-jährige Fabian B., rechtfertigte die Tat. „Die Klimakatastrophe rast auf uns zu und unsere Kinder werden am schlimmsten darunter leiden“, erklärte der Vater eines vierjährigen Jungen. Er beschwerte sich auch, dass die Medien nur „über Flugausfälle und einen kaputten Zaun“ berichtet hätten, statt über die Klimakrise.

Die Klimaaktivisten mit Verteidiger Christian Gottschling (Mitte) beim ersten Prozess im Kölner Amtsgericht

Die Klimaaktivisten mit Verteidiger Christian Gottschling (Mitte) beim ersten Prozess im Kölner Amtsgericht

Die beiden angeklagten Personen, die damals zur Gruppierung „Letzte Generation“ gehörten, beteuerten, in Zukunft auf solche Aktionen zu verzichten. Das rettete sie offenbar vor dem Knast. Die Staatsanwältin beantragte Bewährung, und Richter Christian Sommer folgte dem. Das Urteil: neun und elf Monate Haft auf Bewährung.

Obendrauf müssen die beiden 2000 Euro zahlen und 300 Sozialstunden ableisten. Der Argumentation der Verteidiger und Verteidigerinnen, es habe sich um einen „rechtfertigenden Notstand“ gehandelt, erteilte der Richter eine klare Absage. Die Klimakrise sei zwar real, aber solche Aktionen seien nicht das geeignete Mittel dagegen. (red)