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Kölner Kardinal WoelkiHeute Rückkehr erwartet – doch es droht mächtig Ärger

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bei einem Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom soll wieder ins Erzbistum zurückkehren.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki (hier am 25. Dezember 2020 bei einem Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom). Am Mittwoch (2. März 2022) soll der Kardinal wieder ins Erzbistum zurückkehren.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki soll am Mittwoch wieder seinen Dienst aufnehmen. Doch es droht Ungemach.

Wie geht es weiter mit Kardinal Rainer Maria Woelki? Nach einer mehrmonatigen geistlichen Auszeit wird für Mittwoch (2. März 2022) die Rückkehr ins Erzbistum erwartet.

Sein Vertreter, Weihbischof Rolf Steinhäuser, informierte die Beschäftigten der Diözese in der vergangenen Woche darüber, dass der Erzbischof seine Arbeit am Aschermittwoch wieder aufnehmen werde.

Kölner Kardinal Woelki: Rückkehr nach Auszeit

Nach Kritik an seiner Kommunikation bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im größten deutschen Bistum hatte sich Woelki im September die Auszeit genommen.

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Während seiner Abwesenheit wurde die Hoffnung laut, dass der Kardinal womöglich nicht zurückkehrt und sich damit die Situation entspannt.

Woelki erklärte zwar, nicht selbst den Gottesdienst zum traditionellen Aschermittwoch der Künstler feiern zu wollen. Er kündigte über das Erzbistum aber an, mit einem Fastenhirtenbrief und einer Presseerklärung die Arbeit wieder aufnehmen zu wollen.

Derweil droht Kardinal Rainer Woelki mit der Wiederaufnahme seiner Amtsgeschäfte als Erzbischof von Köln Ungemach von juristischer Seite.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, haben verschiedene Personen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen Woelki und andere führende Bistumsvertreter wegen ihres Umgangs mit dem Fall des als Missbrauchsserientäter verurteilten Priesters Hans Ue. eingereicht.

Missbrauch: Verteidigung legt Revision gegen Urteil des Kölner Landgerichts ein

Die Anzeigen waren am Dienstag zwar noch nicht bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig. Sprecher Ulrich Bremer kündigte der Zeitung aber an, unabhängig davon werde seine Behörde von Amts wegen prüfen, ob Bistumsvertreter sich im Fall Ue. strafbar gemacht hätten.

Grundlage dafür sei die Begründung des Urteils der 2. großen Strafkammer Landgerichts Köln. Es befand Ue. wegen sexuellen Missbrauchs in 110 Fällen, begangen zwischen 1993 und 2018 an neun Minderjährigen, für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Die Verteidigung hat dagegen inzwischen fristgerecht Revision eingelegt, wie Ue.s Anwalt Rüdiger Deckers dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mitteilte. (red/afp)