Wer Essen per E-Bike ausliefert, muss schnell sein, sich aber auch an die Regeln halten. Jetzt hat die Kölner Polizei eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt.
Auch Essenslieferanten im BlickKölner Polizei mit erfoglreicher Kontrollaktion

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Die Kölner Polizei (hier ein Archivfoto aus 2020) hat jetzt eine Schwerpunktkontrolle von E-Bikes durchgeführt, auch mit Blick auf Essenslieferanten.
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Zu schnell, rücksichtslos, verkehrswidrig: Der Ärger über so manche Essenslieferanten, die per E-Bike durch Köln flitzen, ist groß. „Warum lässt man es zu, dass die über den Fußweg rasen?“, fragte Peter R. wütend. Marc V. forderte Schwerpunktkontrollen durch die Polizei.
Zu solch einer Kontrolle ist am Dienstag (3. März) gekommen, wie die Polizei am Freitag (6. März) auf EXPRESS.de-Nachfrage bestätigte. Die Schwerpunktkontrolle, die laut Kölner Polizei schon länger geplant war, fand am Chlodwigplatz und Zülpicher Platz statt.
Kölner Polizei: zahlreiche Verfahren eingeleitet
Kontrolliert wurden zahlreiche E-Bike-Fahrer und -Fahrerinnen, mit Blick auch auf Essenslieferanten. Mit Erfolg. „Mehr als 20 Bikes sind sichergestellt und gegen die Fahrzeugführer Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und/oder die Zulassungsverordnung eingeleitet worden“, erklärte Polizeisprecherin Anja Luxem am Freitag (6. März) gegenüber EXPRESS.de.
Die sichergestellten E-Bikes würden jetzt vom TÜV genau untersucht, so die Sprecherin. Dabei werde geprüft, ob Manipulationen vorliegen oder die Räder sogar zugelassen werden müssten. Das Problem: Viele Zweiräder, die zum Beispiel von Lieferdiensten oder Kurieren genutzt werden, sehen auf den ersten Blick aus wie normale Fahrräder mit Elektromotor. Tatsächlich sind sie jedoch oft Kraftfahrzeuge – und fahren deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h.
Ein Großteil wird laut Polizei zwar frei im Handel verkauft, hat aber keine Zulassung für den Straßenverkehr. Dennoch werden sie oft auf Radwegen oder sogar kombinierten Fuß- und Radwegen genutzt. „Und genau das ist nicht erlaubt“, appelliert die Polizei.
Den Fahrern und Fahrerinnen der auffälligen E-Bikes drohen jetzt saftige Strafen, unter anderen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und/oder die Zulassungsordnung.
Laut ADAC gibt es mehrere Tuningbeispiele, wie ein sogenannter Speedclip, der die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h unterbricht. Durch eine technische Änderung könne erreicht werden, dass der Motor nicht mehr abschaltet, wenn der Fahrer/die Fahrerin mit dem Treten aufhört.
„Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern zum Kraftfahrzeug wird. Ein Tuning zum Beispiel, das das Pedelec25 schneller als 25 km/h macht, führt dazu, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad einzuordnen ist. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad“, heißt es auf der ADAC-Seite.
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