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DNA an Pokal löst alten Fall36 Jahre nach brutaler Tat in Köln: Gericht mit Paukenschlag-Urteil

Das Foto zeigt einen Pokal. Daran wurde Fremd-DNA gesichert.

An diesem Pokal konnte Fremd-DNA gesichert werden. Kurz darauf ergab ein Abgleich in der DNA-Datenbank des BKA einen Treffer. Am 25. Oktober 2022 wurde ein 56-Jähriger in Köln-Vingst unter dringendem Tatverdacht festgenommen.

Fast 36 Jahre liegt das versuchte Tötungsdelikt zurück: Jetzt ist vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 56-jährigen Angeklagten geendet.  

von Iris Klingelhöfer (iri)

Nach dem Durchbruch bei den Ermittlungen zu einem fast 36 Jahre zurückliegenden Mordversuch, jetzt der Paukenschlag vor Gericht: Am Mittwoch (10. Mai 2023) ist das Urteil gegen den Angeklagten gefallen – Freispruch!

Der 56-Jährige, der sich seit Mitte März wegen versuchten Mordes aus Habgier verantworten musste, konnte das Kölner Landgericht als freier Mann verlassen. Der Grund: Der Richter sah nur einen versuchten Totschlag als erwiesen an, doch der ist inzwischen verjährt. Wegen versuchten Mordes, wie es in der Anklage hieß, wurde der Angeklagte nicht verurteilt. Er saß seit Ende Oktober 2022 in U-Haft. 

Köln: 1987 wurde Klaus Dieter M. mit schweren Kopfverletzungen gefunden

Der Prozess war am 14. März 2023 gestartet. Dank der „Rentner-Cops“, die sich seit gut einem Jahr sogenannte Cold Cases vorknöpfen und alte Beweismittel sichten, war die Polizei auf die Spur des Angeklagten gekommen. In dem Fall war es ein Pokal aus der Wohnung des Opfers – die mutmaßliche Tatwaffe, mit der Klaus Dieter M. (†50) der Schädel eingeschlagen wurde. 

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Der heute 56-Jährige war wegen versuchten Mordes aus Habgier angeklagt – als Heranwachsender, weil er zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Laut Anklage soll er am 25. Mai 1987 Klaus Dieter M. in dessen Wohnung an der Subbelrather Straße in Ehrenfeld mit einem Pokal den Schädel eingeschlagen haben. 

Laut Anklage hatten sich der Angeklagte und das spätere Opfer in einer Gaststätte kennengelernt. Als diese schloss, zogen sie in die Kneipe „Haus Tutt“, auch Fridolin genannt, weiter. Gegen 1.45 Uhr wurde der angetrunkene Klaus Dieter M. des Lokals verwiesen. Daraufhin gingen beide in dessen Wohnung, wo der Angeklagte einen Pokal griff und diesen wuchtig gegen den Kopf seiner neuen Bekanntschaft schlug.

Dann, so die Anklage, erbeutete der damals 20-Jährige mehrere 100 DM unter anderem aus M.s Portemonnaie und überließ das Opfer, das erkennbar hilflos war, seinem Schicksal. Klaus Dieter M. erlitt unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma.

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Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte weder Angaben zu seiner Person gemacht, noch sich zu den Vorwürfen geäußert. Im weiteren Verlauf gab er aber zu, Klaus Dieter M. mit dem Pokal niedergeschlagen zu haben. Allerdings betritt er, das Opfer beraubt zu haben. Weil ihm Habgier nicht nachgewiesen werden konnte, entfiel das Mordmerkmal. Somit ist es ein versuchter Totschlag und der verjährt nach 20 Jahren. 

Der Vorsitzende Richter hatte bereits beim Prozessauftakt deutlich gemacht, dass inzwischen nicht mehr alle Zeuginnen und Zeugen verfügbar sind. So befindet sich eine Zeugin mit Pflegegrad 5 in einem Pflegeheim, eine damalige Vernehmungsbeamtin lebt ebenfalls in einem Heim, ein Zeuge ist verstorben. 

Kölner Fall von 1987 aufgerollt: „Rentner-Cop“ gab wichtigen Hinweis

Der Uralt-Fall war im letzten Jahr wieder aufgerollt worden. Nach dem Hinweis eines „Rentner-Cops“, eines pensionierten, ehemaligen Mordermittlers, konnte an dem Pokal, Fremd-DNA gesichert werden. Kurz darauf ergab ein Abgleich in der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) einen Treffer.

Die DNA des Festgenommenen war wegen einer inzwischen verjährten Tat in der Datei des BKA. Bastian Blaut von der Staatsanwaltschaft: „Für DNA gibt es keine Löschfristen.“

Am 25. Oktober 2022 wurde der inzwischen 56-Jährige aus Köln-Vingst unter dringendem Tatverdacht festgenommen. „Er war überrascht, gab an, sich nicht erinnern zu können, er habe nichts damit zu tun“, erzählte Markus Weber, Leiter der Ermittlungsgruppe „Cold Cases“, kurz nach der Festnahme.

Klaus Dieter M. selbst habe laut Mordermittler Markus Weber den Tathergang nie genau beschreiben können. Nicht nur, weil bei seinem Kneipenzug damals auch Alkohol geflossen war – der Kölner war so schwer verletzt worden, dass er neu sprechen lernen musste.

„Er hat sich von den Verletzungen nie richtig erholt“, erklärte der Mordermittler. M. kann die Festnahme seines mutmaßlichen Peinigers sowie den Prozessauftakt nicht miterleben, er starb 2013.