Am Kölner Hauptbahnhof wurden mehrere Personen offenbar brutal angegriffen. Jetzt kam es zum Prozess.
Brutalo-Attacken am Kölner HbfObdachloser tritt Seniorin in den Rücken

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Der Beschuldigte (re.) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Es waren heftige Szenen, die sich im Januar am Kölner Hauptbahnhof abgespielt haben.
Ein Mann (43) attackierte offenbar grundlos mehrere Menschen, verletzte Seniorinnen. Seit Mittwoch (24. September 2025) muss sich der Obdachlose für seine brutale Gewaltserie vor dem Landgericht Köln verantworten. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Der Gewaltausbruch startete mitten in der Bahnhofshalle. Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen, wie der Angeklagte einem Mann auf der Rolltreppe zur U-Bahn von hinten einen Stoß versetzt. Das Opfer taumelte, konnte sich aber mit einem schnellen Griff an den Handlauf gerade noch vor einem Sturz retten.
Doch der Angreifer hatte noch nicht genug. Direkt danach ging er auf zwei Seniorinnen los, die vor einer Bäckerei warteten. Einer der Frauen riss er die Brille von der Nase, nur um sie der anderen Dame ins Gesicht zu schleudern. Laut Staatsanwaltschaft erlitt die Frau eine Platzwunde am Kopf. Der Täter flüchtete unerkannt aus dem Bahnhof.
Wenig später der nächste feige Angriff vor einem Schnellrestaurant an der Trankgasse. Einer älteren Dame, die mit einem Rollator unterwegs war, trat der Mann laut Anklage „anlasslos in den Rücken“. Doch diesmal wurde die Tat beobachtet – von einem Straßenreiniger der Kölner AWB.
„Ich habe der Frau wieder auf die Beine geholfen und dann die Verfolgung aufgenommen“, berichtete der 31-Jährige als Zeuge im Prozess. Während er dem Täter folgte, rief er die Polizei.
Die Jagd endete in einem Hotel. Der Randalierer, der zuvor noch in einem Kiosk gewütet hatte, wurde von den alarmierten Polizisten und Polizistinnen in einem der Zimmer aufgespürt und festgenommen.
Der Verteidiger räumte die Vorwürfe für seinen Mandanten ein, zu einem Motiv äußerte er sich aber nicht. Dem Angeklagten, der laut Staatsanwaltschaft eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, droht die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet. (red)