Kölner HauptbahnhofHeftiger Vorwurf: Kassiert Bundespolizei Strafgeld von Obdachlosen ab?

Polizeibeamte der Bundespolizei patrouillieren am Gleis im Hauptbahnhof (Archivfoto)

Polizeibeamte der Bundespolizei patrouillieren am Gleis im Hauptbahnhof (Archivfoto)

Werden Obdachlose am Kölner Hauptbahnhof von der Bundespolizei abkassiert? Das behauptet ein Informant gegenüber EXPRESS.de. Die Behörde widerspricht.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Die Anschuldigungen an die Bundespolizei sind heftig!

„Die Bundespolizei erteilt Obdachlosen, die am Kölner Hauptbahnhof schlafen, Platzverweise. Die Obdachlosen erhalten später Gebührenbescheide über den Betrag von 48 Euro, den sie für den Platzverweis zahlen müssen“, berichtet ein Informant (Name der Redaktion bekannt) gegenüber EXPRESS.de.

Bundespolizei erteilt Obdachlosen, die am Kölner Hauptbahnhof schlafen, Platzverweise

„Viele Obdachlose haben gegen die Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt und sind vor Gericht gegangen, so dass es einen Stau von solchen Fällen bei der Bundespolizei Sankt Augustin gibt“, ergänzt der Mann.

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„Ich finde es skandalös und unsozial, dass obdachlose Menschen auch noch den für sie hohen Betrag von 48 Euro für den Platzverweis zahlen müssen. Offensichtlich gibt es hier einen gesetzlichen Missstand, der nachgebessert werden muss“, so der Informant.

EXPRESS.de konfrontierte die Bundespolizei mit den Aussagen. Eine Sprecherin der Behörde erklärte: Sie könne den dargestellten Sachverhalt so nicht bestätigen.

„Richtig ist, dass Personen, welche einen polizeilichen Platzverweis erhalten bzw. erhalten müssen, weil sie eine bestimmte Örtlichkeit nicht freiwillig verlassen oder verlassen wollen und bei denen in diesem Zuge auch eine polizeiliche Identitätsfeststellung durchgeführt werden muss, die ‚Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)‘ eine Gebühr von 48,05 Euro vorsieht“, so die Sprecherin.

Sie könne jedoch nicht bestätigen, dass eine Vielzahl von Personen einen Widerspruch oder eine Klage gegen einen Gebührenbescheid eingelegt hätten und es dadurch zu einem „Bearbeitungsstau“ kommen würde.

Aktuell gebe es einen Fall im Kontext „Gebührenbescheid wegen Platzverweis und Identitätsfeststellung“, bei dem ein Rechtsmittel eingelegt wurde.