Nach der Trennung soll ein Kölner die Wohnung seiner Ex angezündet haben. Die Familie saß in der Flammen-Falle.
Brand-Anschlag nach TrennungKölner soll Wohnung der Ex in Flammen gesetzt haben

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Bernhard Scholz beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Ein junger Kölner (21) steht vor Gericht, weil er die Wohnung seiner Ex-Freundin angezündet haben soll. Für die Familie wurde das Treppenhaus zur tödlichen Falle.
Die Vorwürfe sind monströs: Mordversuch, schwere Brandstiftung und dazu gefährliche Körperverletzung. Seit Donnerstag (2. Juli) muss sich ein 21-Jähriger vor dem Landgericht in Köln verantworten. Der Grund: Nach dem Beziehungs-Aus soll er die Wohnung der Familie seiner Ex-Partnerin in Brand gesteckt haben.
Anklage zeichnet Bild einer toxischen Beziehung
Zum Auftakt des Prozesses in Raum 210 des Gerichtsgebäudes: eisernes Schweigen. Der Angeklagte folgte dem Rat seines Verteidigers Bernhard Scholz und sagte kein Wort. Nur pures Glück verhinderte an jenem Sonntag im Januar eine noch größere Tragödie.
Die Beziehung, die laut den Ermittlungen Mitte 2025 begann, war offenbar die Hölle. Die Anklageschrift beschreibt eine erschreckende Dynamik im Zusammenleben des Paares. Ständige Demütigungen, psychische Einschüchterungen und sogar körperliche Angriffe durch den damals 20-Jährigen sollen für die junge Frau an der Tagesordnung gewesen sein. Seine Eifersucht wird als extrem beschrieben. Vor einem halben Jahr fasste sie den Mut, sich zu trennen und zog wieder zu ihren Eltern nach Merheim.
Doch der junge Mann wollte das Beziehungsende nicht akzeptieren. Nur vier Tage später, so die Anklage, lauerte er ab circa 20 Uhr vor dem dreigeschossigen Wohnhaus an der Olpener Straße. Dort lebte die Familie seiner Verflossenen im Obergeschoss.
Als die Frau mit Angehörigen, unter denen auch Kinder waren, ankam, stellte er sie zur Rede. Sie soll ihn jedoch schroff abgewiesen und mit einer Anzeige wegen Stalkings gedroht haben. Daraufhin zog er zunächst von dannen.
Feuer im Treppenhaus sollte Fluchtweg abschneiden
Von ihrer Familie ermutigt, machte sich die junge Frau mit Mutter und Bruder auf den Weg zur Polizei in Kalk. In dieser Zeit kehrte der Angeklagte laut Anklage zum Haus zurück. „Er verschaffte sich auf unbekannte Weise Zutritt zum Hausflur“, so der Staatsanwalt. Oben angekommen, soll er dann aus Wut über die Trennung und die Zurückweisung gezündelt haben. Er legte ein Feuer, obwohl er nicht wissen konnte, dass seine Ex-Freundin in diesem Moment gar nicht daheim war.
Direkt vor der Wohnungstür soll er Schuhregale, Holzschränke und eine Garderobe in Brand gesteckt haben. In der Anklageschrift steht: „Hierbei erkannte er, dass sich das Feuer aufgrund der hohen Brandlast auf dem Treppenabsatz rasch und für ihn nicht kontrollierbar ausbreiten könnte“. Dem Angeklagten, der die Wohnung von früheren Besuchen kannte, muss klar gewesen sein: Er würde den Menschen im Inneren den einzigen Fluchtweg abschneiden.
Acht Menschen entkamen der Flammen-Falle
Die Anklage geht davon aus, dass er den Tod der Bewohner billigend in Kauf nahm und das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllte – niemand rechnete mit einem solchen Angriff. Dass es keine Toten gab, ist wohl nur dem Zufall zu verdanken. Eine Bewohnerin bemerkte die Flammen rechtzeitig und schlug Alarm. Acht Personen schafften unter lebensbedrohlichen Umständen die Flucht durch das Treppenhaus, das schon stark verraucht war. Drei von ihnen zogen sich eine Rauchgasvergiftung zu.
Direkte Augenzeugen der Tat gibt es offenbar nicht. Aber: Der Angeklagte wurde kurz nach der Brandlegung in der Nähe gefilmt, als er eine Bahn bestieg. Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg bestätigte zum Prozessauftakt die Existenz dieser Aufnahmen. Weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, könnte bei einer Verurteilung das mildere Jugendstrafrecht greifen. Der Analphabet wohnte bis zu seiner Festnahme bei den Eltern. In zwei Wochen sollen die Opfer vor Gericht aussagen. (red)
