Ex-Partner soll Feuer im Hausflur gelegt haben. Nun steht er wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Brandstiftung angeklagtKölner Familie entkommt nur knapp der Flammenhölle

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Bernhard Scholz beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Es war offenbar lediglich dem Zufall geschuldet, dass es an jenem Sonntagabend im Januar nicht zur Katastrophe kam. Wegen schwerer Brandstiftung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Donnerstag ein 21-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er soll laut Anklage die elterliche Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin angezündet haben – nachdem diese die Trennung verkündet hatte. Zum Prozessauftakt in Saal 210 des Justizgebäudes schwieg der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Bernhard Scholz.
Köln: Staatsanwalt spricht von toxischer Beziehung
Seit Mitte 2025 war der Angeklagte laut den Ermittlern mit seiner Partnerin zusammen. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll das Miteinander des Paares von einer erschreckenden Dynamik geprägt gewesen sein: Wiederholte Beleidigungen, psychische Bedrohungen und handgreifliche Übergriffe seitens des damals 20-Jährigen zum Nachteil der jungen Frau sollen den Alltag bestimmt haben. Er soll sehr eifersüchtig gewesen sein. Nachdem die Frau vor einem halben Jahr den Entschluss zur Trennung fasste, zog sie zurück in das elterliche Zuhause im Stadtteil Merheim.
Der Angeklagte soll die Trennung nicht akzeptiert haben. Laut Anklage soll er vier Tage später ab etwa 20 Uhr vor dem dreistöckigen Mehrfamilienhaus in der Olpener Straße ausgeharrt haben, in dessen Obergeschoss die Familie der Ex-Partnerin wohnte. Als die Frau in Begleitung weiterer Familienmitglieder – darunter mehrere Kinder – eintraf, soll es zur Konfrontation gekommen sein. Die Zeugin soll den jungen Mann schroff abgewiesen und angekündigt haben, den möglichen Stalking-Vorfall der Polizei zu melden. Der Angeklagte soll sich daraufhin zunächst freiwillig entfernt haben.
Köln: Mann soll Gegenstände im Hausflur angezündet haben
Offenbar durch die Verwandten bestärkt, trat die Frau mit Mutter und Bruder doch noch den Weg zum Polizeipräsidium in Kalk an. Währenddessen soll der Angeklagte zur Wohnanschrift zurückgekehrt sein. „Er verschaffte sich auf unbekannte Weise Zutritt zum Hausflur“, erklärte der Staatsanwalt. Der Hausflur sei mit Teppich ausgelegt gewesen. Im Obergeschoss angekommen, soll der Angeklagte dann – aus tiefer Verärgerung über die Trennung und die vorangegangene Abfuhr – ein Feuer gelegt haben. Wohl unwissend, dass die Ex-Partnerin zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war.
Im Hausflur befanden sich Schuhregale und Schränke aus Holz sowie eine Garderobe, die der Angeklagte angezündet haben soll, in direkter Nähe zur Wohnung. „Hierbei erkannte er, dass sich das Feuer aufgrund der hohen Brandlast auf dem Treppenabsatz rasch und für ihn nicht kontrollierbar ausbreiten könnte“, heißt es in der Anklageschrift. Auch sei dem Angeklagten, der die Räumlichkeiten durch mehrere Besuche in der Vergangenheit kannte, bewusst gewesen, dass die Wohnung in Brand geraten und den anwesenden Bewohnern die einzige Fluchtmöglichkeit versperrt werden könnte.
Kölner Bewohner flüchteten durch brennendes Treppenhaus
Der Angeklagte habe einen möglichen Tod der Menschen billigend in Kauf genommen und das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht – die Bewohner, darunter die Kinder, hätten einen solchen Angriff nicht vorhersehen können. Nur durch den Umstand, dass eine Bewohnerin rechtzeitig durch das Feuer auf die Gefahr aufmerksam geworden sein soll, sollen Todesopfer verhindert worden sein. Den acht Personen soll unter lebensgefährlichen Bedingungen die Flucht durch das bereits massiv verrauchte Treppenhaus gelungen sein. Drei Personen erlitten dabei eine Rauchgasvergiftung.
Zwar gibt es dem Vernehmen nach keine direkten Zeugen der Tat. Nach der Brandstiftung soll der Angeklagte aber in unmittelbarer Nähe beim Betreten einer Straßenbahn gefilmt worden sein. Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg sprach beim Prozessauftakt von vorhandenen Aufnahmen. Da der Beschuldigte zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war, kann er bei einem möglichen Schuldspruch auf die Anwendung von Jugendstrafrecht hoffen. Der Analphabet lebte vor seiner Verhaftung noch bei seinen Eltern. Die Geschädigten sollen beim nächsten Verhandlungstag in rund zwei Wochen aussagen.
