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Betrüger verurteiltLuxus-Leben auf Mallorca? Kölner Gericht entscheidet: Knast!

Urteil Pflegebetrug

Der Hauptangeklagte hatte sich mit dem ergaunerten Geld unter anderem eine Wohnung auf Mallorca finanziert. Das Symbolfoto zeigt den Blick auf eine mallorquinische Bucht im Juni 2020. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln – Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, weiß, wie wichtig die Unterstützung durch einen Pflegedienst ist. Ein Mann (40) und zwei Frauen (55, 68) sollen sich jedoch damit selbst die Taschen voll gemacht haben. Vor dem Kölner Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen das Trio.

  • Köln: Betrug mit ambulantem Pflegedienst
  • Aufwendigen Lebensstil durch Betrug finanziert
  • Urteil vor Kölner Amtsgericht

Bei dem Prozess, der Dienstagmittag (1. Juni) begonnen hatte, ging es um Abrechnungsbetrug in der ambulanten häuslichen Pflege in Höhe von rund 274.000 Euro sowie um Betrug mit Corona-Soforthilfe in Höhe von rund 39.000 Euro. 

Kölner Amtsgericht: Angeklagter (40) soll so seinen aufwendigen Lebensstil finanziert haben

Der 40-Jährige galt als Hauptangeklagter. Im Prozess räumte er die Vorwürfe ein. Gemäß Anklage hatte er mit dem Geld seinen aufwendigen Lebensstil, unter anderem Wohnungen auf den Kanaren sowie auf Mallorca, finanziert. Er war am 9. Dezember 2020 festgenommen worden und saß bis zum Prozessauftakt in U-Haft. Bei den zwei Mitangeklagten handelte es sich um sogenannte Strohfrauen.

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Insgesamt fünf Jahre Gefängnis – so lautete am Ende das Urteil gegen den Hauptangeklagten wegen Subventions- und Abrechnungsbetrugs. Der Haftbefehl gegen ihn wurde jedoch außer Vollzug gesetzt. Er bleibt also bis zum Haftantritt in Freiheit. 

Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von insgesamt rund 313.000 Euro, sprich des angerichteten Schadens, an. 

Vorwurf gegen Trio in Köln: Pflegedienstleistungen nicht erbracht, aber abgerechnet

Bei den Ermittlungen gegen insgesamt drei Pflegegesellschaften (zwei mit Sitz in Köln, eine in Düsseldorf) ging es zunächst um den Verdacht des Betruges mit Corona-Soforthilfen – doch dabei stießen die Ermittler offenbar auf einen regelrechten Sumpf von Betrügereien. 

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Pflegedienstleistungen sollen gar nicht beziehungsweise in viel geringerem Umfang erbracht worden sein. Besonders dreist: Als „Patienten“ wurden laut Anklage der 40-jährige Chef selbst, sein Ehemann, die Tante sowie die beiden Brüder bei den Krankenkassen abgerechnet. Allein mit der Masche sollen die Angeklagten insgesamt rund 274.000 Euro ergaunert haben. 

Urteil am Kölner Amtsgericht: Mitangeklagte Strohfrauen kamen mit Bewährung davon

In dem mutmaßlichen Betrugsnetz war die 68-Jährige als Geschäftsführerin von zwei der drei Pflegegesellschaften im Handelsregister eingetragen. Durch die Taten, so die Anklage, hatte sie sich eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang gesichert. Zu dem Prozess vor Kölner Amtsgericht erschien sie nicht. Daher wurde sie per Strafbefehl verurteilt: ein Jahr Haft mit Bewährung. 

Die 55-Jährige hingegen soll als Altenpflegerin umfassend in den Betrug eingeweiht gewesen sein und die Leistungsnachweise erstellt haben. Neben ihrem Gehalt erhielt sie laut Anklage unter anderem vergünstigte Aufenthalte auf den Kanarischen Inseln sowie Mallorca. Sie wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Strafe wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.