Die AfD plant eine Veranstaltung in einer Kölner Schule. Nach der Neueinstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ sorgt das für Ärger.
AfD KölnVeranstaltung in Schule geplant – „Wenn die Stadt jetzt nicht handelt“
Eine Veranstaltung der AfD Köln sorgt aktuell für Wirbel.
Sie soll am 17. Mai 2025 im Erich-Gutenberg Berufskolleg in Köln-Mülheim stattfinden. Jetzt haben sich die Initiativen „Gynesa gegen Rechts“ und „AfD-Verbot.Jetzt Köln“ in einem offenen Brief an die Oberbürgermeisterin Henriette Reker gerichtet.
AfD-Veranstaltung in Kölner Schule: Initiativen fordern Verbot
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Freitag (2. Mai) mitgeteilt, die Partei fortan als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen.
In dem Brief fordern die Initiativen, dass OB Reker von der Extremismusklausel Gebrauch machen soll, um die Veranstaltung zu verbieten. Generell sollten keine AfD-Veranstaltungen mehr an Schulen stattfinden.
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„Es gibt seit dem 2. Mai keine Ausreden mehr. Der Verfassungsschutz hat Klartext gesprochen: Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Wenn die Stadt Köln jetzt nicht handelt, macht sie sich zur Komplizin der Normalisierung von Extremismus – und das ausgerechnet in unseren Schulen“, heißt es aus den Reihen der Initiativen.
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Kritisiert wird in dem Zusammenhang, dass trotz des Ratsbeschlusses zur Extremismusklausel vom Oktober 2024 und eines zugehörigen Leitfadens zur Raumvergabe, Veranstaltungen der AfD in städtischen Räumen weiterhin zugelassen werden – zuletzt auch zum Politischen Aschermittwoch im Gürzenich.
Im offenen Brief machen die Initiativen deutlich, dass AfD-Veranstaltungen in Schulen keine gewöhnlichen Parteitermine sind.
„Die Stadt Köln darf die Verantwortung für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen nicht länger auf zivilgesellschaftliche Gruppen und Schulgemeinschaften abwälzen. Schulen sind Orte der Demokratie – keine Bühne für Demokratiefeinde“, so die Initiatoren und Initiatorinnen.
Die Stadt Köln erklärte bereits im Vorfeld anderer AfD-Kreisparteitage, dass sie AfD-Veranstaltungen an Schulen juristisch nicht verhindern kann. Dabei beruft man sich unter anderem auf Paragraf 5 des Parteiengesetzes, dort heißt es: „Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden.“
Inzwischen wird die Lage etwas anders beurteilt. „Nach der Neubewertung der AfD prüft die Stadt Köln derzeit das weitere Vorgehen hinsichtlich der Überlassung städtischer Räumlichkeiten“, teilt eine Stadtsprecherin am Montag auf EXPRESS.de-Nachfrage mit.
Sollte die AfD-Veranstaltung wie geplant an der Kölner Schule stattfinden, rufen die beiden Initiativen für den 17. Mai zu einer Kundgebung in Köln-Mülheim auf, die von „Mülheim gegen Rechts“ und „Omas gegen Rechts köln“ organisiert wird.