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Abschiebe-Zoff in KölnBehörden-Panne um 471 Namen sorgt für Riesen-Wirbel

Das Kölner Rathaus: Recherchen der Redaktion haben eine Debatte um den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit einer Liste ausreisepflichtiger Personen ausgelöst (Symbolbild).

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Das Kölner Rathaus: Recherchen der Redaktion haben eine Debatte um den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit einer Liste ausreisepflichtiger Personen ausgelöst.

Zoff um eine Liste mit 471 Namen, ein peinlicher Fehler im Ausländeramt und ein Kölner Programm, das jetzt auf dem Prüfstand steht. Der Streit um die „Coesfelder Liste“ erschüttert die Stadt.

Ein brisanter Vorgang, der jetzt für mächtig Ärger sorgt: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld machte der Stadt Köln Ende 2024 ein Angebot. Für 471 geduldete Personen aus den Westbalkanländern sollten Dokumente für eine Rückführung beschafft werden. Doch die Kölner Verwaltung lehnte ab, wie unsere Redaktion aufdeckte. Die Begründung: Man wolle diesen Menschen lieber eine Zukunft über das städtische Bleiberechtsprogramm ermöglichen.

Inzwischen kommt raus: Das Ganze war wohl ein riesiger Patzer. Stadtdirektorin Dörte Diemert musste am Mittwoch Versäumnisse im Kölner Ausländeramt zugeben. Wegen eines Kommunikationsfehlers bekam Coesfeld keine offizielle Antwort, sondern nur eine Mail von der Abteilung, die sich um das Bleiberechtsprogramm kümmert. Diese äußerte sich aber nur zu 218 der erfassten abgelehnten Asylsuchenden. Diemert soll den Vorfall nun intern aufklären. Durch diesen Fauxpas steht nun auch das Bleiberechtsprogramm selbst im Rampenlicht.

Worum geht es bei dem Bleiberechtsprogramm?

Eine Sprecherin der Stadtverwaltung erklärt das Ziel so: Es gehe darum, „den Menschen, die seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, sich aber dauerhaft integrieren wollen, ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen“. Das Ausländeramt arbeitet dabei mit vier Organisationen zusammen: der Caritas, der Diakonie, dem Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V.

Im Jahr 2018 hat der Stadtrat das Projekt „Bleibeperspektiven in Köln“ ins Leben gerufen und seither immer wieder fortgesetzt. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von 410.000 Euro eingeplant. Aktuell ist das Programm bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

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Die Zielgruppe sind hauptsächlich Personen, die seit wenigstens acht Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben. Sie erhalten Unterstützung bei der Sprache, der Klärung ihrer Identität, der Beschaffung von Pässen sowie bei Ausbildung und Job, damit sie die Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen können.

Die Stadt Köln erfindet hier kein neues Recht, sondern hilft den Menschen, die Wege des geltenden Bundesrechts zu nutzen. Wenn eine Person ausreisen muss, wird dies auch durchgesetzt. Allerdings haben die Kommunen Spielraum, wie stark sie die Betroffenen auf ihrem Weg zu einem Aufenthaltstitel unterstützen.

Wer nimmt an dem Programm teil?

Seit dem Start 2018 konnten 1353 Menschen, denen Hilfe angeboten wurde, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Derzeit werden etwa 1300 weitere Personen durch das Programm betreut. Eine Auswertung der Stadt für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zeigt: Die meisten Teilnehmenden kamen von den Westbalkanstaaten, gefolgt von größeren Gruppen aus dem Irak und Staaten in Afrika.

Die Kriterien basieren auf dem Aufenthaltsgesetz. Ein Bleiberecht aufgrund guter Integration ist möglich, wenn ausreisepflichtige Menschen mehrere Punkte erfüllen: Sie müssen seit vier bis acht Jahren in Deutschland sein und sich zur demokratischen Grundordnung bekennen. Außerdem müssen sie sich in die deutsche Gesellschaft einfügen, ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst verdienen und ausreichend Deutsch sprechen. Weitere Bedingungen sind eine geklärte Identität, ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluss und der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder. Schwere Straftaten sind ein Ausschlussgrund.

Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Eine Sprecherin erklärte dazu: „Die Menschen, die sich einer Integration dauerhaft verweigern, hingegen werden hinsichtlich der Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr beraten oder diese, wenn keine rechtlichen und tatsächlichen Ausreisehindernisse bestehen, mit Zwang durchgesetzt.“

Das ist nicht pauschal zu beantworten. Nicht jeder, der eine Straftat begeht, wird sofort aus dem Programm geworfen. Laut Stadtverwaltung sind die Hürden dafür hoch und richten sich nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 25b Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2). Ein Ausschluss erfolgt, wenn ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten.

Im Zeitraum von Mai 2023 bis zum Jahresende 2024 mussten insgesamt 29 Personen das Programm verlassen. Der Grund war bei 52 Prozent mangelnde Kooperation, bei 34 Prozent eine Straftat und bei 14 Prozent ein Umzug.

Der Fall Marko M.: Trotz Straftaten im Programm?

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Kontrollen. Wie genau wird die Einhaltung der Regeln überprüft? Nach aktuellem Kenntnisstand wurde der Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und war schon davor straffällig geworden. Damit erfüllte er die Kriterien für das Programm nicht. Dennoch wurde Marko M. erst im April aus dem Projekt entfernt, nachdem diese Redaktion darüber berichtet hatte.

Der Flüchtlingsrat in Köln mahnt, das gesamte Projekt nicht wegen Einzelfällen zu verdammen. In einem gemeinsamen offenen Brief an den Oberbürgermeister und die Fraktionen im Rat verteidigen die vier Trägervereine ihre Arbeit. Ihre Botschaft: „Recht und Humanität sind die Pfeiler dieses Programms und über all die Jahre war man sich im Rat einig: Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Integration bei gleichzeitiger Entlastung sozialer Sicherungssysteme ist integrationspolitisch, sozial und finanziell überaus sinnvoll.“

Auch der Kölner Katholikenausschuss schaltet sich in die Diskussion ein und stellt klar: „Dieses Programm ist erfolgreich.“ Es sorge für einen gesicherten Aufenthaltsstatus inklusive Arbeitserlaubnis und fördere so eine effektive Integration. Ein weiterer Punkt: „Durch das Programm werden in hohem Umfang Sozialleistungen eingespart.“

Spart die Stadt durch das Programm wirklich Geld?

Dieses Argument brachten auch Politiker ins Spiel, die am Montag der Vorwoche im Hauptausschuss des Stadtrats eine Aktuelle Stunde zu der Liste abhielten. Die Rechnung: Bei 100 erteilten Aufenthaltstiteln pro Jahr könnten jährlich 900.000 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingespart werden.

Doch die 900.000 Euro, also 9000 Euro pro Person, sind keine echten Einsparungen. Es handelt sich vielmehr um eine Kostenverlagerung. Die Zuständigkeit wechselt vom städtischen Budget (AsylbLG) zum Bund (Sozialgesetzbuch), falls die Menschen nach Erhalt des Titels weiterhin Unterstützung benötigen. Zuletzt führte das Programm übrigens zu 250 Aufenthaltstiteln, also deutlich mehr als die angenommenen 100.

Dieses Rechenbeispiel dient wohl dazu, das Programm für die Zukunft zu sichern. Die Sprecherin der Stadt stellt jedoch klar: „Diese finanzielle Auswirkung ist lediglich ein Nebeneffekt des Bleiberechtsprogramms, jedoch keine Zielsetzung.“

Wie sieht die Zukunft des Programms aus?

Bereits im vergangenen Jahr sorgten sich die Träger wegen der knappen Kassen der Stadt um Kürzungen. Im Hauptausschuss bekannte sich jedoch eine Mehrheit der Fraktionen dazu, das Programm auch im nächsten Jahr grundsätzlich weiterführen zu wollen. Gleichzeitig verlangen sie eine lückenlose Aufklärung zur „Liste Coesfeld“.

Der SPD-Fraktionschef Christian Joisten formulierte es im Ausschuss so: „Wir wollen aber in der Tat gucken: Sind die Prozesse, so wie sie sind, optimal?“ (red)

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