Ein Richterurteil spricht von „exorbitanten“ Dimensionen, aber die Verurteilten fechten es an. Die juristische Auseinandersetzung geht in die nächste Runde.
40-Tonnen-Koks-ProzessHaupttäter und Kronzeuge wehren sich in Köln gegen Hammer-Urteile

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Zwischen Kisten mit Ananas und weiteren Waren versteckten Drogenschmuggler im aktuellen Fall insgesamt 40 Tonnen Kokain.
Richter Stephan Aderhold sprach in Köln ein Urteil der Superlative. Er verhängte empfindliche Freiheitsstrafen gegen sechs Angehörige einer Drogen-Organisation. Der Anlass: die versuchte Einfuhr von unglaublichen 40 Tonnen Kokain. „Diese Mengen sind exorbitant und ragen extrem aus dem Normalgeschäft heraus“, kommentierte Aderhold.
Die Drogen waren zwischen Bananen- und Ananas-Kisten verborgen und sollten auf dem Seeweg von Südamerika nach Europa gelangen. Der Hauptbeschuldigte Ümit D. (40) erhielt eine Strafe von 14,5 Jahren. Seine Anwälte Leonhard Mühlenfeld und Markus Loskamp akzeptieren dies jedoch nicht und legen Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Anwälte argumentieren: Nur Gehilfe, kein Mittäter
Der mutmaßlich größte Drogen-Fall der deutschen Historie geht somit in die Verlängerung. Zentraler Streitpunkt für das Revisionsverfahren ist die Einstufung von Ümit D. durch das Gericht. Dieses wertete ihn als Mittäter einer international agierenden Gruppe mit Kontakten in die Türkei, nach Dubai sowie Südamerika.
Seine Anwälte vertreten eine andere Ansicht und plädieren auf bloße Beihilfe. „In diesem Punkt vertreten wir eine andere Auffassung als das Gericht“, sagte Jurist Mühlenfeld. Eine Verurteilung lediglich als Helfer hätte eine um Jahre geringere Haftstrafe zur Folge haben können.
Den Urteilsfeststellungen zufolge kümmerten sich die Partner im Ausland um den Schiffstransport der gewaltigen Drogenlieferungen. Ümit D. soll demnach die komplette Logistik hierzulande verantwortet haben. Es gilt als erwiesen, dass er diverse Personen rekrutierte, die unterschiedliche Aufträge ausführten.
Ein Teil der Mannschaft kümmerte sich um die Zollformalitäten, während andere Tarnfirmen ins Leben riefen. Eine weitere Gruppe war dafür verantwortlich, die brisante Fracht im Hafen von Hamburg auf Laster zu packen und zu einer Lagerhalle in Niedersachsen zu transportieren.

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Die Angeklagten (hier mit Veteidigung, Dolmetschern und Wachtmeistern) mussten sich im Prozess um 40 Tonnen Kokain vor dem Landgericht Köln verantworten.
Die Verteidigung führte als stärkstes Argument an, die Gruppe um Ümit D. habe laut Gericht nicht gewusst, welche Kokainmenge die Drahtzieher in den zehn Lieferungen per Schiff verborgen hatten. Dem hielt Richter Aderhold entgegen, dass der Mann aus Köln an den Profiten und somit am Gelingen der Operation interessiert gewesen sei. Dies qualifiziere ihn als Mittäter.
Aufgrund einer früheren Verurteilung, die berücksichtigt wurde, war die empfindliche Strafe trotz der Geständnisse kaum milder auszufallen. Der Richter selbst bezeichnete diesen Umstand als „bitter“.

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In diesem Lastwagen stellten die Ermittler eine große Menge der Drogen sicher.
Als die Gruppe im Juni 2024 festgenommen wurde, bezeichnete NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) die Aktion als „Coup“ der Ermittler. Das Beschlagnahmen und Zerstören dieser enormen Drogenmenge, deren Wert auf der Straße bei 2,6 Milliarden Euro liegt, sei ein „präziser Kinnhaken, der den Drogenbossen wehtut“. Der Leiter des Zollkriminalamts, Tino Ingelmann, bekräftigte zu der Zeit, es sei die größte Kokainmenge, die jemals im Zuge einer deutschen Untersuchung aufgespürt werden konnte.
Überraschende Wende: Auch der Kronzeuge wehrt sich
Ebenfalls sofort Revision eingelegt hat der Angeklagte Habib I. (31). Er wurde als Kronzeuge in dem Prozess angesehen und hatte dem Richter zufolge bereits frühzeitig bei der Aufklärung geholfen. Sein Verteidiger Reinhard Peters war schockiert über das Strafmaß von elf Jahren Haft wegen Beihilfe. Anscheinend rechnete er mit einem weitaus gnädigeren Urteil, da Habib I. durch die Preisgabe vieler Namen in seinen Aussagen ein erhebliches Wagnis auf sich nahm. Vor Kurzem fielen sogar Schüsse auf das Haus seines Bruders – vermutlich ein Einschüchterungsversuch.
Die Angelegenheit nimmt eine explosive Wendung: Als einen der Drahtzieher nannte Habib I. den ehemaligen Anführer des Kölner Hells-Angels-Ablegers „Rhine Area“, Kamil S. Dieser floh nach einer Auseinandersetzung um die Auflösung der Rocker-Vereinigung in die Türkei.
Habib I. belastete ihn quasi nebenbei mit einem weiteren schweren Vorwurf: Er soll den Mord an Rocker Eren Y. im Böcking-Park in Mülheim beauftragt haben. Derzeit muss sich der Bruder von Kamil S. für diese Tat vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angesichts der Flucht von Kamil S. erscheint es höchst zweifelhaft, ob seine Verwicklungen in beide Komplexe jemals in Köln vor Gericht aufgeklärt werden können. (red)
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