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Besitz ist eine Straftat35-Jähriger mit bösem Souvenir in Köln erwischt

Drei Wurfsterne liegen auf einem Tisch.

Copyright: Bundespolizei

Die Bundespolizei stellte die Wurfsterne am Flughafen Köln/Bonn sicher.

Aktualisiert

Ein 35-Jähriger hatte die verbotenen Waffen als Souvenir in Japan gekauft. Nun läuft ein Strafverfahren.

Am Flughafen Köln/Bonn haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Mittwochnachmittag (11. März) drei Wurfsterne im Gepäck eines Reisenden sichergestellt.

Ein 35-jähriger Mann aus Recklinghausen wollte mit den verbotenen Waffen von Köln/Bonn nach London fliegen, als diese bei der Luftsicherheitskontrolle entdeckt wurden.

Gegenüber den Polizisten und Polizistinnen gab der Mann an, die Wurfsterne als Souvenir in Japan gekauft zu haben. Er habe nicht gewusst, dass sie sich noch in seiner Tasche befanden. Laut Waffengesetz gelten Wurfsterne in Deutschland als verbotene Waffen und bereits der Besitz ist eine Straftat.

Die Bundespolizei stellte die Waffen sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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