Wohnungsdrama bei KölnKranke Mieterin soll 2500 Euro zahlen – sonst fliegt sie raus

Rollstuhlfahrerin Janette Bongart soll aus ihrer Wohnung geklagt werden.

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Rollstuhlfahrerin Janette Bongart soll aus ihrer Wohnung geklagt werden.

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Die schwer kranke Janette Bongart (55) soll ihre Wohnung in Brühl verlassen. Es liegt eine Eigenbedarfskündigung vor. Jetzt soll sie für ein Gutachten zahlen.

Im Wohnungsdrama um Janette Bongart (55) gibt es nach einem Gerichtstermin am Donnerstag (23. Juli) eine neue Hürde. Ein Gutachten soll klären, wie gefährlich ein Umzug für die schwer kranke Rollstuhlfahrerin wäre – bezahlen soll sie das Gutachten zunächst selbst.

Auslöser des Streits ist eine Eigenbedarfskündigung: Bongart lebt seit vielen Jahren im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses in Brühl. Sie ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt und muss teilweise gefüttert werden. Trotzdem soll sie ihre barrierefreie Wohnung räumen.

Rollstuhlfahrerin soll ihre Wohnung in Brühl verlassen

Zusätzliche Brisanz bekommt der Fall durch die Situation im Haus: Unterstützer der 55-Jährigen kritisieren, dass es dort eine Wohnung gebe, die nach ihren Angaben zeitweise über Online-Plattformen an Touristen vermietet werde. Im bisherigen Verfahren heißt es, direkt über Bongart würden Phantasialand-Touristen schlafen.

Bereits beim Termin am Amtsgericht Brühl Ende Juni wurde schnell klar, dass es keine gütliche Einigung geben würde: Vermieter und Mieterin konnten sich nicht einigen, der Streit ging in die Verlängerung.

Am Donnerstag (23. Juli) fand der Verkündungstermin vor Gericht statt.

Ergebnis: Janette Bongart muss nun nachweisen, dass ein Umzug für sie eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung darstellt. Dafür soll ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.

Janette Bongart ist auf einen Rollstuhl angewiesen.

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Janette Bongart ist auf einen Rollstuhl angewiesen.

Das Verfahren wird damit auch zur Geldfrage. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich nach Angaben von Wohnungsaktivist Kalle Gerigk, der sich in den Fall eingeschaltet hat, auf 2500 Euro. Diese Summe müsse Bongart als Auslagenvorschuss vorstrecken – sie könne das Geld aber nicht aufbringen.

Gerigk kritisierte die Entscheidung scharf. Schon beim Termin im Juni hatte er den Fall als „zutiefst erschütternd und skandalös“ bezeichnet. „Es macht mich fassungslos, dass eine schwerstbehinderte Frau mit Multipler Sklerose um ihr barrierefreies Zuhause kämpfen muss, während die Wohnung über ihr an Phantasialand-Touristen vermietet wird“, so Gerigk.

Janette Bongart selbst ist verzweifelt: „Wenn ich mein Zuhause verliere, verliere ich nicht nur meine Wohnung, sondern den einzigen Ort, an dem ich mich trotz meiner schweren Behinderung sicher fühle.“

Gerigk teilte mit, dass es einen Spendenaufruf unter dem Stichwort „Janette“ gebe, um die Finanzierung des Gutachtens zu ermöglichen.

Der Vermieter hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich davon ab, ob das Gutachten beauftragt werden kann – und zu welchem Ergebnis es kommt. Bis dahin bleibt für Janette Bongart: weiter bangen.

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