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Staatsanwaltschaft leitet Verfahren einTierquälerei? Schwere Vorwürfe gegen Beerbaum-Stall

Ludger Beerbaum springt mit seinem Pferd über ein Hindenis.

Ludger Beerbaum am 15. August 2021 bei der Longines Global Champions Tour in London.

Wurden auf dem Hof von Luder Beerbaum Pferde geschlagen? Beerbaum stritt die von RTL erhobenen Vorwürfe ab. Nun hat sich auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung eine Meinung gebildet.

Neue Bewegung in der Barr-Affäre um den Springreiter Ludger Beerbaum (58): Nachdem der TV-Sender RTL der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) weiteres unveröffentlichtes Material zur Verfügung gestellt hatte, verkündete FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, dass „Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt.“

Beim Touchieren handelt es sich um eine legitime Maßnahme beim Springreit-Training, das sogenannte Barren von Reitpferden ist hingegen verboten.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat nach Vorwürfen wegen unerlaubter Trainingsmethoden ein Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger Beerbaum eingeleitet. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt den Westfälischen Nachrichten am Mittwoch (26. Januar 2022). „Es besteht ein Anfangsverdacht, aber wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Wir prüfen den Sachverhalt“, sagte Botzenhardt der Zeitung. Gegen den Springreiter und „eine weitere, derzeit noch unbekannte Person“ hatte die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung in Mittäterschaft gestellt. Beerbaum hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und seinerseits juristische Schritte angekündigt.

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Beerbaum selbst hatte sich zuvor (12. Januar 2022) darauf berufen, dass es sich bei den Szenen aus den RTL-Filmaufnahmen um erlaubte Touchier-Vorgänge handele und er deshalb juristische Schritte einleiten wolle. Die im Beitrag gezeigten Szenen auf dem Reitplatz, so Beerbaum, „haben mit Barren nichts zu tun. Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde.“ Die FN sieht das allerdings anders.

Ist Ludger Beerbaum auf den heimlichen RTL-Videos zu sehen?

In der Sendung „RTL extra“ vom 11. Januar 2022 sollte auf der Basis heimlich gedrehter Videoaufnahmen der Beweis erbracht werden, dass auf dem Beerbaum-Anwesen das unerlaubte Barren zur Anwendung kommt. Die als Barren bezeichnete Herangehensweise zur Disziplinierung des Pferdes stellt einen eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und ist auch durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung offiziell untersagt.

Ob der Reiter auf den Videobildern tatsächlich Ludger Beerbaum ist, lässt sich allerdings nicht mit letzter Sicherheit erkennen. Zu sehen ist jedoch, dass ein hinter einem Hindernis kniender Mann beim Absprung des Pferdes eine lange Latte in Höhe der Vorderbeine hochreißt.

RTL stellt Deutscher Reiterlichen Vereinigung Filmmaterial zur Verfügung

Nach der Veröffentlichung im TV hatte RTL der FN einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen überlassen. Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurze und verpixelte Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen. Die FN hat den längeren, unverpixelten Zusammenschnitt nun dahingehend geprüft, ob die gezeigten Szenen der Beschreibung des Touchierens entsprechen, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren Band 2 formuliert ist.

Im Hinblick auf verbandliche Ordnungsverfahren prüft die FN nun weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergibt. Darin werden konkrete Handlungen beschrieben, und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen in dem Video sind.

Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig. Die Disziplinarkommission ist ein ehrenamtliches Gremium, das mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt ist. Am Ende eines Ordnungsverfahrens entscheidet die Disziplinarkommission darüber, ob ein Verstoß nachgewiesen wurde und ob eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Eine Ordnungsmaßnahme kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren sein.

PETA reicht Strafanzeige gegen Beerbaum ein

Unabhängig vom verbandlichen Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Die FN hatte die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen. In dem von RTL zur Verfügung gestellten Video-Material sind auch Szenen von einem ländlichen Reitturnier zu sehen. Auch diese werden derzeit daraufhin überprüft, ob Ordnungsverfahren einzuleiten sind.

Unter anderem hatte die Tierrechtsorganisation PETA bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen Beerbaum und eine weitere noch unbekannte Person wegen quälerischer Tiermisshandlung und Mittäterschaft erstattet. Beerbaum hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und seinerseits juristische Schritte angekündigt. (sid)