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Oft über 1.000 EuroUnfall gehabt? Trick bringt mehr Geld von der Versicherung

Unfall mit hinten Feuerwehr

Wer einen Unfall hatte, bleibt oft auf den Kosten sitzen.

Köln – Fast jeder Autofahrer kommt früher oder später einmal in diese Situation: Man denkt an nichts Böses – und plötzlich kracht es gewaltig. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2018 mehr als 13.000 Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt worden.

Ist der erste Schock einigermaßen überwunden, wird die Frage laut: „Und wer bezahlt das jetzt?“

Unfall: Versicherten geht bares Geld durch die Lappen

Verblüffend, aber bei vielen Unfällen verschenken Versicherte bares Geld. Und das, obwohl sie mit einem einfachen Trick oft mehr als 1000 Euro zusätzlich rausholen könnten.

Alles zum Thema Stiftung Warentest

Warum? Viele vertrauen zu sehr auf die Versicherung. Selbst manche Anwälte kennen die Möglichkeiten nicht. Dabei muss man einfach nur auf den Weg der Regulierung achten und kann damit bares Geld sparen.

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Das Leben kann so einfach sein – man muss sich nur zu helfen wissen.

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Allerdings müssen vorher zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Zum einen müssen beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld tragen.
  • Zum anderen muss man eine Vollkasko haben.

Selten ist es aber nicht, dass beides zutrifft. Die meisten Autofahrer haben eine Vollkasko-Versicherung. Zudem wird beim größten Anteil aller Unfälle die Schuldfrage mit „Jeder ein bisschen“ beantwortet.

Viele gehen nach Unfall falschen Weg der Regulierung

In diesen Fällen müssen beide Unfallbeteiligte einen Teil des Schadens tragen. Was nicht bedeutet, dass sie ihn aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, sondern dass die Kfz-Haftpflichtversicherer über Kreuz einspringen. Wie viel die Versicherer dann übernehmen, richtet sich dann nach der Höhe der Teilschuld in dem konkreten Einzelfall.

Doch bei diesem Verfahren der Haftung wählen viele den falschen Weg. Selbst Vollkasko-Versicherte bleiben dann auf nicht geringen Kosten sitzen. Mehrere Hundert Euro können einem so schnell durch die Lappen gehen. Völlig unnötig.

Der Fehler: Nach dem Kreuzverfahren trägt die Kfz-Haftpflicht den Schaden des Gegners entsprechend der festgestellten Mitschuld. Auf dem Rest bleiben die Beteiligten dann aber sitzen.

Lesen Sie hier mehr: Nach Unfall Zahlt die Versicherung nur, wenn ich mein Auto auch reparieren lasse?

Sagen wir, beide Beteiligte tragen zu 50 Prozent Teilschuld an einem Unfall. Dann springt die Haftpflichtversicherung für 50 Prozent des zu ersetzenden Schadens ein. Den Rest übernimmt dann die Vollkaskopolice – glauben viele. Doch das ist falsch.

„Die Voll­kasko bezahlt zwar die Reparatur. Sie greift aber nicht für weitere Kosten wie Abschleppen, Sach­verständige, Nutzungs­ausfall oder Mietwagen. Sie gleicht auch die Wert­minderung nicht aus, die das Auto nach einer Reparatur meist hat. Außerdem zieht sie den Selbst­behalt ab, in vielen Policen 300 oder 500 Euro“, wie „Stiftung Warentest“ vorrechnet.

Mit diesem Trick sparen Vollkasko-Versicherte

Der Trick: Man lässt den Schaden nicht vorrangig über die Kfz-Haftpflichtversicherung laufen, sondern über die Vollkasko. Nur den Rest holt man sich dann über die Haftpflicht der an dem Unfall beteiligten Gegenseite.

Unfall Abschleppdienst

Die Kosten aus einem Unfall versucht die Versicherung oft zu umgehen.

Wer also auch solche Restschäden nicht selber zahlen, sondern von der Versicherung gedeckt haben will, der muss sein sogenanntes Quotenrecht in Anspruch nehmen.

Statt sich nach einem Unfall an die gegnerische Haftpflicht zu wenden, wendet man sich zunächst direkt an seine eigene Vollkaskoversicherung. Die muss dann sowohl den halben Schaden, als auch die vollen Reparaturkosten tragen.

Den Rest holt man sich durch das Quotenrecht

Anschließend holt man sich den Rest von der Kfz-Haftpflichtversicherung der Gegenseite. „Hier greift nun das Quoten­vorrecht“, erläutert „Stiftung Warentest“. „Der Haft­pflichtversicherer muss die übrigen Schaden­positionen über­nehmen – und nicht nur anteilig, im Beispiel zu 50 Prozent, sondern in einigen Punkten sogar zu 100 Prozent. Das gilt für Selbst­beteiligung, Abschleppen, Wert­minderung und Sach­verständigen­kosten. Den Nutzungs­ausfall hingegen muss der Kfz-Versicherer nur anteilig ersetzen, ebenso die Unkostenpauschale.“

Auf den Spruch: „Meine Versicherung meldet sich bei Ihnen“, sollte man in Zukunft also eher umgekehrt antworten: „Ich melde mich bei ihrer Versicherung.“ (jv)