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Deutschlandweiter RückrufFremdkörper in Schoko-Cookies – diese Charge ist betroffen

Die beliebten Schoko-Kekse werden deutschlandweit vertrieben (hier ein Symbolfoto von einem Supermarkt von 2011).

Die beliebten Schoko-Kekse werden deutschlandweit vertrieben (hier ein Symbolfoto von einem Supermarkt von 2011).

Deutschlandweiter Rückruf von Schoko-Cookies. Die beliebten Kekse könnten Fremdkörper enthalten. Das Bio-Unternehmen Gepa erstattet Kunden den Kaufbetrag.

Wuppertal. Das große Bio-Unternehmen Gepa ruft Schoko-Cookies zurück. Grund sind Fremdkörper, die sich möglicherweise in den Keksen befinden könnten.

Es handele sich lediglich um eine vorsorgliche Maßnahme, beteuert Gepa. In einer Packung des Artikels sei ein Fremdkörper gefunden worden. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass weitere kleine Fremdkörperstücke in einzelnen Packungen enthalten sein können. Um was für Fremdkörper es sich dabei handelt, wurde nicht bekanntgegeben.

Zuletzt waren Spaghetti von Alnatura zurückgerufen worden.

Alles zum Thema Rückruf

Gepa ruft „Bio Schoko Cookies“ zurück – diese Charge ist betroffen

Betroffen sei zudem nur eine Charge des Artikels „Bio Schoko Cookies“ von Gepa. Für Kunden bedeutet das, dass sie lediglich dann von dem Rückruf betroffen sind, wenn die erworbene Packung folgende Kriterien aufweist:

  • „Bio Schoko Cookies“
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 21.05.2022
  • Artikelnummer: 8911924
  • EAN Code 4013320247808

Vertrieben werden die Schokokekse von Gepa deutschlandweit etwa bei Rewe, Müller, aber auch über Amazon.

Die Schoko-Cookies einer Charge von Gepa werden zurückgerufen.

Die Schoko-Cookies einer Charge von Gepa werden zurückgerufen.

„Bio Schoko Cookies“: Kunden werden von Rückruf entschädigt

Kunden werden gebeten, das Produkt ungeöffnet oder auch eine bereits angebrochene Packung in den Verkaufsort zurückbringen oder an das Versandunternehmen zurückzuschicken. Der Kaufpreis werd selbstverständlich erstattet.

„Die Gepa tauscht sich zurzeit intensiv mit ihrem Verarbeiter aus“, berichtet eine Gepa-Pressesprecherin. „Dieser prüft im Rahmen seiner Qualitätssicherung und seines Fremdkörpermanagements, wie es in diesem einen Fall dazu kommen konnte und wie solche Vorfälle im Sinne eines bestmöglichen Verbraucherschutzes künftig vermieden werden können.“ (jv)