Masken, Lotto und KinderbonusDas ändert sich für Verbraucher im September

Lotto wird teurer

Das Lottospielen wird im September teurer.

Köln – Auch im kommenden Monat September gibt es wieder einige Änderungen, die Verbraucher betreffen. So wird das Lottospielen teurer, der von der Regierung im Zuge des Konjunkturpakets beschlossene Kinderbonus wird ausgezahlt und die Deutsche Bahn reagiert mit weiteren Änderungen auf die Maskenpflicht.

Lotto wird teurer

Wer das Lotto-Spiel „6 aus 49“ spielt, muss ab dem 23. September mehr bezahlen. Statt dem bislang fälligen einen Euro kosten die Kreuzchen dann 1,20 Euro. Dafür steigen aber auch die theoretischen Quoten. So ist wohl mit mehr Millionengewinnen zu rechnen.

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Auch bei der Ausschüttung des Jackpots gibt es Änderungen. Bislang gab es eine garantierte Ausschüttung, wenn zuvor zwölfmal hintereinander niemand sechs Richtige inklusive Superzahl richtig getippt hatte. Künftig wird es eine garantierte Ausschüttung geben, sobald der Jackpot eine Höchstsumme von 45 Millionen Euro erreicht hat. Die Anzahl der zuvor erfolglosen Versuche aller Tipper spielt dann keine Rolle mehr.

Waffengesetz wird strenger

Mit dem dritten Waffenänderungsgesetz zieht das Innenministerium die Zügel für Waffenbesitzer an. Ab dem 1. September ist der Besitz bestimmter großer Magazine verboten. Außerdem wird das nationale Waffenregister so ausgebaut, dass zukünftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe, von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich nachverfolgbar sein wird. Dazu müssen Händler und Hersteller den Umgang, also beispielsweise die Herstellung, Bearbeitung, den Erwerb oder eine Überlassung, mit Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch anzeigen. Derweil wird die Waffenbesitzkarte von Sportschützen auf maximal zehn Waffen begrenzt, es soll jedoch eine Besitzstandswahrung geben.

Jäger hingegen benötigen ab dem 1. September keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis mehr, um für den Gehörschutz wichtige Schalldämpfer zu erwerben und zu besitzen. Der Kauf und Verkauf von Waffen soll nur noch mittels Vorlage der Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) möglich sein. Zusätzlich wird das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, künftig alle fünf Jahre überprüft werden. Auch die Bundesländer erhalten mehr Berechtigungen. Sie werden dazu ermächtigt, an belebten Orten und Bildungseinrichtungen Verbotszonen für Waffen und Messer einzurichten.

Maskenkontrollen in der Bahn werden ausgeweitet

Immer noch gibt es Menschen, die in Bus und Bahn ihre vorgeschriebene Maske falsch oder gar nicht tragen. Die Deutsche Bahn hat deshalb stärkere Kontrollen angekündigt. Waren im August diesbezüglich noch täglich 60 Fernzüge mit Sicherheitspersonal besetzt, kündigte das Unternehmen nun an, diese Zahl im September verdoppeln zu wollen.

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Im Nahverkehr kann es für Fahrgäste, die ohne entsprechende Mund-Nase-Bedeckung unterwegs sind, richtig teuer werden. In Nordrhein-Westfalen wird dafür ein Bußgeld von 150 Euro fällig, in Berlin kann die Strafe sogar bei bis zu 500 Euro liegen. 

Kinderbonus wird ausgezahlt

Im September beginnt die Auszahlung des im Zuge des Konjunkturpakets von der Regierung beschlossenen Kinderbonus. Diesen erhalten Familien für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Der Bonus beträgt einmalig 300 Euro und wird von den Familienkassen zusätzlich zum Kindergeld in zwei Raten überwiesen.

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Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 200 Euro beginnt am 7. September, beginnend mit den Kindergeldnummern mit der Endziffer Null. Die zweite Rate in Höhe von 100 Euro kommt im Oktober. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Messen werden wieder ausgerichtet

Mit dem 1. September dürfen Messen und größere Kongresse sowie Ausstellungen wieder ausgerichtet werden. Dies war aus Infektionsschutzgründen bislang untersagt. Dabei gelten natürlich strenge Hygienemaßnahmen. Gleich am 3. September beginnt in Berlin mit der IFA die weltweit größte Fachmesse für Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik. Allerdings sind nur Fachbesucher zugelassen, das Programm ist deutlich reduziert.

Ausbildung zum Psychotherapeuten wird einfacher

Künftig können Abiturienten, die Psychotherapeuten werden wollen, ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren. Dieses besteht aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterstudium. Die erforderliche Approbation bezüglich einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung kann bereits direkt nach diesem Studium beantragt werden. Bislang war der Weg in diesen Beruf lang und teuer: Absolventen mussten nach ihrem Psychologiestudium noch eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. (tli)