„Ist ein Armutszeugnis“Umwelthilfe verklagt Rewe, Lidl, Aldi und Co. – wegen katastrophalem Kundenservice

Ein Kunde steht mit einem roten Einkaufskorb mit der Aufschrift „Rewe“ vor einem Einkaufsregal.

Rechtsstreit um Elektroschrott: Obwohl Supermärkte diesen annehmen müssen, nutzen Kundinnen und Kunden den Service kaum. Die Deutsche Umwelthilfe reagiert. (Symbolbild, Februar 2012, Köln)

Die Deutsche Umwelthilfe zieht vor Gericht – und das nur wegen eines bestimmten Services, den viele Kundinnen und Kunden in Supermärkten wie Aldi, Rewe, Lidl und Co. scheinbar übersehen. 

Smartphones, Tablets, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten und ähnliche Geräte – Wohin damit, wenn sie kaputtgehen? Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher steuern dafür den nächstgelegenen Recyclinghof an. Doch es geht viel einfacher: Auch in Supermärkten sowie Drogerien ist die Rückgabe von Elektroschrott möglich – doch das wissen die wenigsten.

Bereits seit einem Jahr, seit Juli 2022, ist es in Deutschland möglich, Elektrokleingeräte einfach beim nächsten Wocheneinkauf mitzunehmen und bei Aldi, Rewe, Lidl, dm und Co. abzugeben. Doch diese Serviceleistung ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum bekannt oder wird wenig genutzt, wie eine Umfrage der Deutschen Presseagentur ergab. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Handelsketten.

Rücknahme von Elektromüll mangelhaft – Händler setzen Konzept nicht um

Die Handelsketten sind gesetzlich verpflichtet, die defekten Geräte anzunehmen – doch es scheitert an der Umsetzung der Rücknahmepflicht. Schuld seien allerdings nur die Händler, nicht die Kundinnen und Kunden der Märkte. Laut der DUH werden die gesetzlichen Vorgaben von den Händlern „schlecht oder gar nicht umgesetzt“.

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Stichproben in 38 Filialen von 14 Supermarkt- und Drogeriemarktketten bestätigten diese Vorwürfe. Die Deutsche Umwelthilfe konnte in keinem der getesteten Märkte ein gutes Informations- und Rücknahmekonzept für Elektroschrott feststellen. In vielen Fällen wurden keine Rücknahmen angeboten oder der Hinweis darauf war nur schwer zu finden. Entweder waren die Schilder versteckt platziert oder es gab schlichtweg nur ein einziges im ganzen Markt – vonseiten der DUH sei dies nicht akzeptabel.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz bezeichnete die Ergebnisse als „massiv erschreckend“ und kritisierte die Blockadehaltung der betroffenen Märkte gegenüber den geltenden Gesetzen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe nun rechtliche Schritte gegen elf Handelsketten, darunter Aldi-Nord, Aldi-Süd, Lidl, Edeka, Rewe, Netto Marken-Discount, Netto Nord, Penny, real, Dm und Rossmann, eingeleitet. Es wird betont, dass Supermärkte immer wieder versuchen, sich mit ihrer angeblich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen.

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Um die Situation zu verbessern, fordert die DUH-Umweltministerin Steffi Lemke auf, die Rücknahme- und Informationspflichten für den Handel konkret zu definieren und auszuweiten. Aktuell liegt die Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland bei nur 39 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die sachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten ist besonders wichtig, da sie nicht nur wertvolle Recyclingmaterialien enthalten, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus.

Es bleibt abzuwarten, wie die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den Handelsketten ausgehen wird. Doch eines steht fest: Es ist dringend erforderlich, dass die Problematik des Elektroschrottes und seiner ordnungsgemäßen Entsorgung angegangen werden, um Umweltbelastungen zu reduzieren. (mit dpa)