Was Sie wissen müssenMillionen Haushalte stehen vor Umrüstung der Heizung

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Kunden, die Erdgas nutzen, müssen womöglich umrüsten: Betroffen sind vorwiegend Gaskunden im Nordwesten Deutschlands. (Symbolbild)

Bonn – Kunden, die Erdgas nutzen, müssen möglicherweise bald ihre Gasgeräte umrüsten oder sogar austauschen lassen. Der Grund: Haushalte, die bislang von ihrem Netzbetreiber mit L-Gas versorgt werden, bekommen zukünftig das höher kalorische H-Gas.

Darauf müssen alle Gasgeräte wie Gasthermen, Gasherde, Brennwert- und andere Heizkessel, Gasöfen und -kamine vorbereitet werden. „Bei jüngeren Heizungen braucht in der Regel lediglich die Gasdüse gewechselt und das Gerät neu justiert zu werden“, erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Ältere Geräte lassen sich aber nicht immer umrüsten. Sie müssen gegen H-gasfähige Modelle ausgetauscht werden.

Weshalb die Umstellung nötig ist

Die Bundesnetzagentur informiert, warum eine Geräteumstellung überhaupt notwendig ist: Bislang gibt es in Deutschland zwei verschiedene Erdgasqualitäten, die in getrennten Netzen transportiert werden, H-Gas und L-Gas.

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L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen und hat einen niedrigeren Energiegehalt als H-Gas. Da die Förderung zurückgeht und voraussichtlich ab dem Jahr 2030 gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen soll, müssen die L-Gasabnehmer künftig mit H-Gas versorgt werden. Das stammt überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien.

Betroffen sind vorwiegend Gaskunden im Nordwesten Deutschlands, die in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen leben. Das sind vor allem Abnehmer in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

15 Jahre für die deutschlandweite Umstellung

„Die Umstellung läuft seit 2015 und soll bis 2030 abgeschlossen sein. Sie betrifft etwa 5,2 Millionen Haushalte“, sagt Ebisch. Der jeweilige Gasversorger informiert darüber, wann es im Einzelfall so weit ist. Er teilt seinen Kunden mit, wenn seine Gemeinde oder sein Stadtteil umgestellt wird.

Betroffene Gaskunden müssen unter Umständen dreimal mit Besuch zu Hause rechnen. „Etwa ein Jahr vor dem geplanten Umstellungstermin melden sich Fachleute im Auftrag des Gasbüros oder des Netzbetreibers an, um die vorhandenen Geräte zu erfassen“, erklärt Max Müller, Energierecht-Experte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob ihr Gerät umgerüstet werden muss oder nicht, erfahren die Kunden dann etwas später.

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Der Tag der Umstellung muss drei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Dann tauschen Installateure an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als „angepasst“ gekennzeichnet. Alle nötigen Ersatzteile bringen die Monteure mit.

Es kann sein, dass später noch einmal ein Fachmann kommt, um zu kontrollieren, ob die Umrüstung fachlich korrekt ausgeführt wurde. In jedem zehnten Haushalt soll das stichprobenartig geschehen.

Hier lauern die Gefahren

Erfahrungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigen allerdings, dass die Anpassung in der Praxis nicht immer reibungslos läuft. Verbraucher berichteten von nicht weitergegebenen Daten, falschen Auskünften oder davon, bei Fragen von einem Unternehmen zum anderen verwiesen zu werden. Bemängelt wurden insbesondere fehlende Informationen, schlecht erreichbare Hotlines sowie die zu kurzfristige Ankündigung von Vor-Ort-Terminen.

Auch die Corona-Krise kann zu Verzögerungen führen. Laut Bundesnetzagentur entscheiden die Netzbetreiber, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen notwendig ist. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um jederzeit eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten.

Und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Netzbetreiber und legt sie über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. „Da die Umstellung über einen längeren Zeitraum erfolgt, dürfte das für den einzelnen Gaskunden jedoch kaum ins Gewicht fallen“, meint Müller.

Müssen allerdings Geräte neu angeschafft werden, sieht das anders aus. Grundsätzlich müssen sich Wohnungs- oder Hauseigentümer um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern, es also auch bezahlen, informiert die Bundesnetzagentur.

Für ein neues Gerät können jedoch Zuschüsse in Höhe von 100 Euro pro Gerät beim Netzbetreiber beantragt werden. Je nach Alter gibt es für Heizanlagen Zuschüsse zwischen 100 und 500 Euro. Ist das auszutauschende Gerät beispielsweise jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei 10 bis 20 Jahre alten Geräten erhalten sie 250 Euro und bei 20 bis 25 Jahre alten Geräten 100 Euro zusätzlich. Das gilt allerdings nur für Heizgeräte, nicht für Warmwasserbereiter oder Gasherde.

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„Auch Haushalte, die sich statt einer Umrüstung freiwillig für eine Neuanschaffung entscheiden, haben Anspruch auf den Zuschuss“, erklärt Müller. Ausnahme: Für den Austausch von Geräten, die älter als 25 Jahre sind, gibt es keinen Zuschuss.

In der Regel können Gasgeräte entweder nur mit L-Gas oder nur mit H-Gas betrieben werden. Seltener sind sogenannte gasadaptive Gasgebrauchsgeräte, die mit beiden Sorten betrieben werden können. „Wer nach der Umstellung sein für L-Gas ausgelegtes Gasgerät einfach weiter betreibt und es nicht auf die neue Gasbeschaffenheit einstellen lässt, handelt fahrlässig. Und er läuft Gefahr, dass seine Anschlussstelle vollständig gesperrt wird“, warnt Ebisch. (dpa)