Drohbrief nach Kündigung: Glasfaser-Anschluss in Gefahr?
Fiese Masche bei GlasfaserVerbraucherzentrale warnt vor aggressiven Briefen von Anbieter

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«Anschluss in Gefahr» klingt dramatisch – Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentrale fällt ein bereits gebauter Hausanschluss nicht einfach weg, nur weil der Vertrag endet.
Böse Überraschung im Briefkasten: Zahlreiche Haushalte erhalten aktuell Post von der Westconnect GmbH, nachdem sie ihren Internet-Deal mit Eon beendet haben. Die Schreiben drohen mit der Entfernung oder Deaktivierung des Glasfaseranschlusses. Es trifft Personen, die ihren anfänglichen Vertrag (Eon-Highspeed) fristgerecht nach Ablauf der Mindestdauer gekündigt hatten.
Verbraucherschutz schlägt Alarm wegen dreister Methode
„Das ist ein Werbeschreiben, aber es ist relativ aggressiv gehalten und hat die Leute verunsichert“, erläutert Michael Gundall, ein Fachmann für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit Warnhinweisen wie „Achtung! Ihr Glasfaseranschluss ist in Gefahr!“ wird gezielt die Furcht geschürt, der komplette Anschluss könnte verloren gehen.
Der Spezialist macht aber deutlich: Die Beendigung des Internet-Abonnements führt nicht zwangsläufig zum Verlust des schon installierten Glasfaser-Zugangs im Haus. Sie haben also auch nach einem Anbieterwechsel weiterhin Anspruch auf die Leitung.
So können Sie sich jetzt wehren
Was Westconnect jedoch tatsächlich einfordern darf, sind die sogenannten „ONT-Geräte“. Hierbei handelt es sich um eine Art Modem für Glasfaser, das Ihnen als Leihgabe überlassen wurde. Aber kein Grund zur Panik: Im freien Verkauf können Sie problemlos ein eigenes ONT-Gerät erwerben und verwenden. Der Schlüsselbegriff hierfür ist die Endgerätefreiheit.
Auch bezüglich des Internetvertrags besteht keine Bindung an Eon. Obwohl das Netz für Glasfaser von Westconnect betrieben wird, existieren inzwischen diverse Kooperationspartner, die Ihnen neue Tarife offerieren. Ein genauer Vergleich ist daher empfehlenswert.
Michael Gundall empfiehlt deshalb allen Betroffenen, sich durch derartige Briefe nicht zu einem Vertragsabschluss drängen zu lassen. Fühlen Sie sich nicht genötigt, eine neue Vereinbarung einzugehen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei Westconnect der Nutzung Ihrer Daten für Werbemaßnahmen Einspruch einzulegen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
