Aldi, Lidl, Netto & Co.Läden dürfen dich wegschicken, wenn du an der Kasse diesen Fehler machst

Supermarktkasse.

Jeder hatte schonmal Probleme beim Einkaufen. Bei manchen Fehlern ist dieser jedoch sofort beendet (Symbolfoto aus dem Jahr 2023).

Jeder hatte schon einmal kleinere Probleme beim Einkaufen im Supermarkt. Doch ein bestimmter Fehler an der Kasse könnte dafür sorgen, dass Supermärkte dich wegschicken müssen. 

von Dominik Ahrweiler (da)

Schnell ein paar Einkäufe erledigen und in sekundenschnelle bezahlen. Dank der Kartenzahlung ist das kein Problem – meistens zumindest. 

Auch bei der Kartenzahlung kann es so einige Probleme geben. Doch in manchen Fällen können Kundinnen und Kunden gar von Kassiererinnen und Kassierern abgewiesen werden.

Supermarkt: Nervige Probleme an der Kasse 

Jedem ist klar: Ist die Karte ungültig, oder zu wenig Geld auf dem Konto, kann man die Produkte nicht kaufen. Andere Probleme, die auftreten können, sind jedoch den meisten nicht bekannt –obwohl diese auch ärgerliche Folgen haben können.

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In diesen Fällen dürfen Kassierer Kunden wegschicken

Der mögliche Grund dafür ist auf der Rückseite der Geldkarte zu suchen. Denn wenn dort die Unterschrift fehlt, der könnte dazu aufgefordert werden, ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Wer dann keines dabei hat, für den könnte der Einkauf an dieser Stelle schon beendet sein.

Mit etwas Glück zeigen sich Kassiererinnen und Kassierer kulant und lassen es durchgehen, wenn man die Unterschrift an der Kasse schnell nachholt. Wer die Regeln aber nach Vorschrift durchsetzt, der müsste den Kunden oder die Kundin abweisen.

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Gleiches gilt, wenn die Unterschrift auf dem Bon nicht einmal im Ansatz der Unterschrift auf der Karte gleicht. Auch in diesem Fall muss ein alternativer Beweis erbracht werden, dass man Inhaber oder Inhaberin der Karte ist.

Wer auch mal mit der Karte der Partnerin oder des Partners einkaufen geht, der sollte ebenfalls aufpassen: Ohne eine entsprechende Vollmacht ist das nämlich auch nicht erlaubt – zumindest offiziell.

Kurz gesagt: Steht nicht der eigene Name auf der Karte oder liegt keine Bevollmächtigung vor, darf man nicht an der Kasse bezahlen und kann im schlimmsten Fall sogar weggeschickt werden.