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Leere RegaleZoff zwischen Edeka und US-Giganten geht vor Gericht – Urteil hat Folgen für Kundschaft

Verschiedene Lebensmittel liegen in unserem Symbolbild  in einem Supermarkt in einem Einkaufswagen. Der Zoff zwischen Edeka und einem amerikanischen Mega-Konzern ging jetzt vor Gericht.

Verschiedene Lebensmittel liegen in unserem Symbolbild in einem Supermarkt in einem Einkaufswagen. Der Zoff zwischen Edeka und einem amerikanischen Mega-Konzern ging jetzt vor Gericht.

Ob sie wollen oder nicht: Sie müssen liefern. Das hat ein deutsches Gericht beschlossen und damit das größte Getränkeunternehmen der Welt in seine Schranken gewiesen. Das hat Folgen für die Kundschaft von Edeka. 

Gute Nachricht für alle Kundinnen und Kunden, die Lücken in den Regalen der Edeka-Filialen dürften bald geschlossen sein: Der Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und dem Lebensmittelkonzern eskalierte am vergangenen Wochenende. Der US-Gigant beschloss: Die deutsche Supermarktkette wird so lange keine Coca-Cola-Produkte mehr bekommen, bis sie die neuen - deutlich höheren - Preisforderungen des Unternehmens akzeptiert. 

Dagegen hat Edeka geklagt. Das Landgericht in Hamburg gab dem Unternehmen am Donnerstag (08. September) recht und urteilte: Coca-Cola muss weiter liefern - zu den alten Preisen.

Coca-Cola hat seine Marktmacht missbraucht

Edeka habe glaubhaft gemacht, dass eine von Coca-Cola geforderte Preiserhöhung wahrscheinlich unangemessen sei, ließ das Landgericht Hamburg verkünden. Mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps nutze die Antragsgegnerin eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Darin liege ein kartellrechtswidriges Verhalten.

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Coca-Cola habe es daher zu unterlassen, Edeka zu den zuletzt vereinbarten Konditionen bis zum Abschluss einer Anschlussvereinbarung nicht mehr zu beliefern. Das Gericht befristete die am Donnerstag (08. September) erlassene einstweilige Verfügung bis zum 30. September. Laut Edeka war der bisher gültige Vertrag mit Coca-Cola im Januar 2022 geschlossen worden.

„Diese Entscheidung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein erfreuliches Signal“, teilte Edeka am Freitag mit. Sie setze der „Preistreiberei“ einiger Markenkonzerne Grenzen, die mit ungerechtfertigten Preiserhöhungsforderungen ihre Gewinne maximieren wollten.

„Gerade in Zeiten der steigenden Inflation ist es ein wichtiges Anliegen von Edeka, die privaten Haushalte zu entlasten“, hieß es weiter. Daher stehe Edeka seit Monaten in „harten Verhandlungen“ mit der Markenartikelindustrie.

Edeka: Preise stabil halten – „auch zulasten der eigenen Marge“

Nicht vermeidbare Preissteigerungen dürften nicht allein den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgebürdet werden, sondern müssten in der gesamten Wertschöpfungskette verteilt werden, forderte Edeka. Der Edeka-Verbund investiere in erheblichem Umfang, um die Verkaufspreise möglichst stabil zu halten, „auch zulasten der eigenen Marge“.

Coca-Cola Deutschland teilte auf Anfrage mit, dass das Gericht die Entscheidung ohne Anhörung getroffen habe, „sodass unsere Argumente nicht einfließen konnten“. Entsprechend haben man Widerspruch eingelegt.

Das Unternehmen betonte, dass die frühzeitig angekündigte Preiserhöhung deutlich unter der aktuellen Nahrungsmittelinflation liege und auch unter der Preisentwicklung vieler Handelsmarken.

Beide Unternehmen signalisierten am Freitag Gesprächsbereitschaft: „Wir sind selbstverständlich weiterhin bestrebt, eine Einigung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu erzielen“, hieß es bei Edeka. „Wir hoffen auf einen zügigen und konstruktiven Fortgang der Gespräche und auf Verhandlungsbereitschaft bei Edeka“, teilte Coca-Cola mit. (dpa)