Es geht um MillionenBurger King muss sich Sammelklage stellen – Grund sind die beliebten Whopper

Ein Whopper von Burger King.

Ein Whopper von Burger King. Wegen des Burgers sieht sich die Fast-Food-Kette mit einer Sammelklage konfrontiert.

Hat Burger King seine Kundschaft wissentlich getäuscht? Das zumindest ist der Vorwurf, welcher nun zu einer Sammelklage gegen den Fast-Food-Riesen geführt hat.

von Klara Indernach  (KI)

Ärger für Burger King! Die beliebte Fast-Food-Kette sieht sich in den USA mit einer Klage konfrontiert. Der Vorwurf: Ihre Whopper-Burger seien auf den Menütafeln des Landes größer dargestellt worden als sie tatsächlich sind. Diese Anschuldigungen haben zu einem Gerichtsverfahren geführt, bei dem ein Richter den Antrag von Burger King auf Abweisung der Klage abgelehnt hat.

Die Kläger und Klägerinnen in diesem Fall behaupten, dass Burger King hungrige Kunden getäuscht habe, indem die Darstellung der Whopper-Burger auf den Menütafeln in den Geschäften einen falschen Eindruck von ihrer Größe vermittelt habe. Der US-Bezirksrichter Roy Altman, der in Miami über den Fall urteilt, entschied, dass Burger King sich gegen die Vorwürfe verteidigen müsse. Er sieht die Möglichkeit eines Vertragsbruchs durch die irreführende Darstellung. Die Klage fordert Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen US-Dollar. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Burger King von Kundschaft verklagt

Die Kunden und Kundinnen, die sich in einer Sammelklage zusammengeschlossen haben, argumentieren, dass die visuelle Darstellung der Whopper-Burger auf den Menütafeln eine übertriebene Größe suggeriert. Diese Darstellung erwecke den Eindruck, dass die Burger um 35 Prozent größer seien und mehr als doppelt so viel Fleisch enthielten, als tatsächlich serviert werde.

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Burger King hat in seiner Verteidigung betont, dass es nicht verpflichtet sei, Burger genau in der Form zu verkaufen, wie sie auf den Bildern abgebildet sind. Dennoch hat Richter Altman entschieden, dass es nun an den Geschworenen liege, darüber zu urteilen, ob die Darstellung auf den Menütafeln als irreführend betrachtet werden könne. Es wurde jedoch festgehalten, dass bisher keine konkreten Beweise dafür vorliegen, dass Burger King in der Vergangenheit explizit eine bestimmte Größe oder ein Gewicht für die Patties versprochen und dieses Versprechen nicht eingehalten habe.

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In einer offiziellen Erklärung hat Burger King nun sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen und betont, dass die Vorwürfe der Kläger und Klägerinnen unwahr seien. Doch Burger King ist nicht die einzige Fast-Food-Kette, die sich mit derartigen Vorwürfen auseinandersetzen muss.

Auch McDonald's und Wendy's muss sich mit einer ähnlichen Klage vor dem Bundesgericht in Brooklyn, New York, beschäftigen. Der Anwalt der Klägerinnen und Kläger zitierte die Entscheidung von Richter Altman, um die Fortsetzung des Verfahrens zu begründen.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser rechtliche Streit ausgehen wird, und ob er Auswirkungen auf die Praktiken der Fast-Food-Industrie hinsichtlich ihrer Werbestrategien haben wird. Eines steht jedoch fest: Die Debatte um die Präsentation von Menüoptionen auf visuellen Medien wird weiterhin eine zentrale Rolle in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Lebensmittelbranche spielen.

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