Abo

Gerichts-Klatsche für YouTube

YouTube

Copyright: Christophe Gateau/dpa

Nach einem Landgerichtsurteil müssen gesponserte YouTube-Videos klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet werden.

Getarnte Werbung auf YouTube? Ein Richterspruch könnte jetzt alles auf den Kopf stellen

Oft ist es nur ein kurzes Aufleuchten oder eine Notiz im Kleingedruckten, mit der Werbung auf YouTube kaschiert wird. Doch damit könnte bald Schluss sein. Eine Justizentscheidung aus Deutschland setzt neue, strengere Regeln. Für alle, die die Plattform nutzen, hat das möglicherweise große Auswirkungen.

Bezahlte Inhalte auf der Videoplattform müssen in Zukunft deutlich besser als Werbung erkennbar sein. So lautet eine Entscheidung des Landgerichts Bamberg, die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durchgesetzt wurde. Die Meldung, die laut dpa noch nicht final gültig ist, sorgt für Aufsehen.

Der Auslöser des Verfahrens war der Clip eines Finanz-Influencers. In seinem Beitrag, der etwa zehn Minuten dauerte, machte er Werbung für eine Anwendung zum Handeln mit Wertpapieren. Ein Verweis auf eine bezahlte Partnerschaft existierte zwar in der Videobeschreibung, aber der Name des Sponsors fehlte komplett.

Kritik an 10-Sekunden-Hinweis: „Viel zu wenig“

Die Vorgehensweise war besonders unverschämt: Lediglich für zehn Sekunden zu Beginn des Clips erschien die Notiz „Enthält bezahlte Werbung“. Gabriele Bernhardt, eine Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, bemängelt: „Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt“. Dieser Umstand dürfte bei vielen Zuschauenden für Ärger sorgen.

Diese Einschätzung teilten auch die Richter. In der Urteilsbegründung heißt es, die kommerzielle Absicht des Beitrags sei nicht „hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht“ worden. Nach Ansicht des Gerichts stellt dies einen Verstoß von YouTube gegen den Digital Service Act (DSA), ein europäisches Gesetz, dar.

Was YouTube zu der Entscheidung sagt

Wie positioniert sich der Konzern selbst? Ein Unternehmenssprecher äußerte sich zurückhaltend: „Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden.“

Sollte die Entscheidung (Aktenzeichen 1 HK O 19/25) rechtskräftig werden, könnte sie erhebliche Konsequenzen für die Videoplattform und Content-Ersteller nach sich ziehen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Heizöllieferung für ein Einfamilienhaus

Heizöl-Schock für Verbraucher

– Händler kündigt plötzlich euren Vertrag? Das könnt ihr jetzt tun