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Aldi SüdZoff um Preise eskaliert: Wird bei den Angeboten geschummelt?

Aldi-Süd-Plakat mit Werbung an einer Filiale in England neben drei Frauen an Einkaufswagen

Die Preisangaben auf der Werbung von Aldi Süd, hier ein Symbolbild aus dem Jahr 2005 im englischen Dover, stehen auf dem Prüfstand.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschutz und Aldi Süd geht nun vor den Europäischen Gerichtshof. Es geht um Prozentangaben bei Preisreduzierungen.

Knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Preisangabeverordnung kommt es nun zum Prozess zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Aldi Süd.

Das berichtet die „Lebensmittelzeitung“. Hintergrund des Prozesses sind die irreführende Prozentangaben bei der Preisreduzierung.

Aldi und Verbraucherzentrale uneins wegen Angaben bei Preisreduzierung

Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob Prozentangaben bei Preisreduzierungen nach der europäischen Preisangaben-Richtlinie zwingend den günstigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenzpunkt haben müssen.

Alles zum Thema Aldi

Laut der „Lebensmittelzeitung“ bezieht sich der Streit auf einen Werbeprospekt von Aldi vom Oktober 2022. Dort wurden Fairtrade-Bananen mit einem Preis von 1,29 Euro/kg und einer Prozentangabe von „-23%“ ausgezeichnet. Zusätzlich wurden der günstigste Preis der letzten 30 Tage, ebenfalls bei 1,29 Euro/kg, sowie der zuletzt geforderte Preis von 1,69 Euro/kg angegeben.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die Prozentangabe sich zwingend auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen sollte, nicht aber auf den zuletzt geforderten Preis.

Diese Ansicht wird auch von den Leitlinien der EU-Kommission zur Auslegung der entsprechenden Vorschrift der EU-Preisangaben-Richtlinie unterstützt.

Das sagt Aldi zum Prospekte-Streit

Aldi argumentiert entsprechend, dass weder die deutsche Preisangabenverordnung noch die europäische Preisangaben-Richtlinie eine solche Verpflichtung vorschreiben. Lediglich die Angabe des günstigsten Preises der vergangenen 30 Tage sei vorgeschrieben, aber nicht wie dies umgesetzt werden soll.

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Das Düsseldorfer Gericht ist für den Streitfall zuständig und teilt die Ansicht von Aldi, betont jedoch, dass es in Einzelfällen zur Irreführung kommen könnte. Aus diesem Grund wurde der Fall jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, die eine Grundsatzentscheidung treffen sollen.

Der Fall von Aldi ist kein Einzelfall. Auch weitere Händler wie Lidl, Netto und Edeka-Südwest haben derzeit laufende Verfahren zur Preiswerbung.