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Abzocke beim ParkenSo wehren Sie sich gegen unfaire Strafzettel am Supermarkt

Frau greift nach einem Strafzettel an ihrem Auto

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Betreiber dürfen unberechtigtes Parken verhindern, müssen ihre Regeln jedoch klar, gut sichtbar und verständlich bereits bei der Einfahrt darstellen.

Knöllchen am Supermarkt? So wehren Sie sich dagegen.

Ein Schockmoment für jeden Autofahrer! Man kommt vom Einkaufen zurück und entdeckt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Manchmal folgt die böse Überraschung auch per Post. Das kann zum Beispiel geschehen, falls die Parkscheibe nicht gut sichtbar platziert war.

Dass externe Dienstleister Supermarkt-Parkflächen managen, ist prinzipiell erlaubt, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) bezüglich dieser von Drittfirmen betriebenen Areale. Jedoch sind nicht alle Praktiken, die man dort aktuell beobachtet, legal, wie die dpa meldet.

Die Vorschriften müssen für Parkende klar ersichtlich und nachvollziehbar gestaltet sein, betonen die Konsumentenschützer. Konkret heißt das: Extrem winzige Schrift und unverständliche Textblöcke sind juristisch nicht haltbar. Zudem müssen die Auflagen schon beim Befahren des Parkplatzes erkennbar sein.

Zusätzlich müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so verfasst sein, „dass keine Zweifel über die Rechte und Pflichten“ bestehen, so die Auskunft der VZ-RLP.

Hier ein Fall aus der Praxis: Die Vorgabe, dass nur die Person am Steuer im Laden einkaufen darf, ist unzulässig. Schließlich könnte auch ein Passagier die Besorgungen übernehmen. Eine solche Klausel gilt als „lebensfern und damit rechtlich unwirksam“.

Außerdem muss klar ersichtlich sein, ob und welche genaue Summe als Vertragsstrafe fällig wird, falls man sich nicht an die Vorgaben hält.

So schützen Sie sich: Genau hinschauen und Beweise sichern

Wie können sich Autofahrer vor unrechtmäßigen Forderungen schützen? Die Experten für Verbraucherrechte empfehlen, beim Befahren von Privatparkplätzen stets die Ausschilderung zu prüfen. Wenn die Tafeln schlecht sichtbar montiert oder etwa durch Gebüsch verdeckt sind, oder die Schriftgröße viel zu gering ist, sollten Sie Ihr Smartphone zücken und dies als Beweis fotografieren.

Falls eine Zahlungsaufforderung vom Betreiber eintrifft, sollten Betroffene stets prüfen, ob die Parkregeln deutlich erkennbar waren – und falls nicht, Einspruch erheben.

Dreister Fall aus der Praxis

Die Konsumentenschützer schildern in einer Veröffentlichung einen Vorfall, bei dem die Informationen auf dem Areal eines Anbieters so positioniert und getextet waren, dass sie beim Hineinfahren nicht klar zu erkennen waren. Der Hammer: Die Schrift der AGB war lediglich vier Millimeter groß.

Nachdem die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprach, gab der Anbieter nach. Die kritisierten Bestimmungen sollen in Zukunft nicht mehr genutzt werden. Überdies wurden die unzureichenden Schilder Berichten zufolge entfernt. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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