Drohen Flugausfälle? Kerosinmangel gefährdet Urlaub.
Böse Urlaubs-ÜberraschungKerosin wird knapp: Verbraucherzentrale warnt vor Flugausfällen

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«Flug gestrichen»: Entschädigungsansprüche können in der Regel nur bei Absagen bestehen, die innerhalb von 14 Tagen vor Abflug erfolgen.
Platzt der Traum vom Sommerurlaub? Der Konflikt im Iran macht Flugbenzin knapper und treibt die Preise hoch. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt daher vor mehr Flugausfällen, wie die dpa berichtet. Das trifft besonders Verbindungen innerhalb von Europa. Für Urlauber aus Köln und Umgebung ist das eine Hiobsbotschaft. Wer von einer Annullierung betroffen ist, sollte aber unbedingt seine Rechte auf eine Entschädigung nach EU-Vorgaben prüfen.
Fluggesellschaften können sich nämlich nicht einfach mit dem Verweis auf „höhere Gewalt“ aus der Affäre ziehen und Zahlungen verweigern. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind finanzielle oder logistische Probleme – wie zum Beispiel ein Mangel an Kerosin – „in der Regel nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände“ anzusehen.
Kerosinmangel ist nicht immer „höhere Gewalt“
Es kommt darauf an, ob die Fluglinie im konkreten Fall wirklich alles versucht hat, damit der Flug stattfinden kann. Ist die Annullierung darauf zurückzuführen, dass nicht pünktlich für Treibstoff gesorgt oder eine zu knappe Reserve kalkuliert wurde, kann eine Ausgleichszahlung fällig sein. Und die kann sich lohnen: Zwischen 250 und 600 Euro sind drin.
Ein entscheidender Faktor ist auch der Zeitpunkt der Stornierung: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Start erfolgt.
Was Passagiere laut EU-Regeln aber immer beanspruchen können, egal wann und warum abgesagt wird: eine alternative Beförderung, zum Beispiel durch eine Umbuchung. Wenn man am Airport strandet, muss die Fluggesellschaft unter Umständen auch eine Hotelübernachtung bezahlen.
So macht ihr eure Rechte als Passagier geltend
Wenn ihr von Flugärger betroffen seid, bewahrt unbedingt sämtliche Dokumente auf. Dazu zählen Buchungsbestätigungen, Nachrichten von der Airline und Quittungen für gemachte Ausgaben, beispielsweise für ein Hotel. Das ist die Grundlage, um später Forderungen durchzusetzen und euer Geld wiederzubekommen.
Um eure Forderungen durchzusetzen, helfen praktische Online-Angebote der Verbraucherzentrale oder des Europäischen Verbraucherzentrum, welches sogar einen Generator für Musterbriefe bereitstellt. Damit könnt ihr euch direkt an die Fluggesellschaft wenden, was häufig online möglich ist.
Stellt sich die Fluglinie quer, können sich Betroffene oft an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Diese Institution prüft den Sachverhalt kostenfrei und unterbreitet bei Bedarf einen Vorschlag zur Einigung.
Eine andere Option stellen Fluggastrechte-Portale dar. Sie übernehmen den Streit mit der Fluggesellschaft für den Passagier, behalten bei einem Erfolg aber einen Teil der Entschädigung als Provision ein.
Das Portal Finanztip rät bei diesen Anbietern, auf eine klare Darstellung der Gebühren zu achten. Gute Dienstleister erkennt man laut Finanztip auch daran, dass sie versuchen, neben der Entschädigung auch entstandene Ausgaben für Hotel, Taxi und Ähnliches für den Kunden zurückzuholen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei Flugverschiebungen womöglich auch Forderungen an den Reiseveranstalter stellen. Ein solcher Vorfall gilt als Reisemangel und gibt das Recht, den Preis der Reise anteilig zu reduzieren. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
