Deutsche BahnNeue Einschränkung für 49-Euro-Ticket – große Veränderung

Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus 2022 erfreut sich das neue Deutschland-Ticket – wenn auch teurer – seit Mai größter Beliebtheit. Doch dieses könnte nun so einige Bahnreisende frustrieren.

von Janina Holle (jh)

Seit seiner Einführung im Mai hat sich das Deutschland-Ticket der Deutschen Bahn als beliebte Option für kostengünstiges Reisen im Nahverkehr etabliert – mit einem Preis von gerade einmal 49 Euro lässt sich jeder Zug des Nahverkehrs in ganzen Land nutzen.

Die Möglichkeit, bei erheblichen Verspätungen auf Züge des Fernverkehrs auszuweichen, war ein willkommenes Feature für viele Reisende. Doch diese Regelung ändert die Deutsche Bahn vor ein paar Tagen erst.

Deutschlandticket: Bisherige Kostenrückerstattung abgeschafft

Seit dem 15. August 2023 steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Somit kann kein ICE, IC oder EC als Alternative gewählt werden, um das Ziel zu erreichen. Dies geht aus einer offiziellen Ankündigung auf der Webseite der Deutschen Bahn hervor. „Reisende mit einem Deutschlandticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen“, heißt es auf der Webseite unmissverständlich.

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Bisher konnten Reisende, die aufgrund massiver Verspätungen oder Zugausfällen den Fernverkehr nutzen mussten, die Differenz zu den teureren Fernzügen zunächst selbst bezahlen, jedoch wurden ihnen die Kosten im Nachhinein erstattet.

Dies bedeutet, dass selbst in Ausnahmesituationen, wenn der Nahverkehr keine praktikable Alternative darstellt, die Fernverkehrszüge nicht mehr als kostenfreie Option genutzt werden können – es sei denn, man ist bereit, eine zusätzliche Summe für das Fernverkehrsticket zu entrichten.

„Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt jedoch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen“, begründet das Bahnunternehmen die Entscheidung.