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Restaurant-Abzocke auf MallorcaExtrakosten für Eiswürfel oder Oliven? Zahlung kann verweigert werden

Menschen sitzen in Restaurants an der Strandpromenade von Port de Soller auf Mallorca.

Menschen sitzen in Restaurants an der Strandpromenade von Port de Soller auf Mallorca. In Restaurants und Bars auf der Insel sollten gerade Touristinnen und Touristen wachsam sein, was die Rechnung angeht.

Die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal warnt: Restauraunts auf Mallorca versuchen immer wieder, Gästen versteckt Extrakosten aufzudrücken.

von Steven Salentin (sal)

In Zeiten steigender Preise müssen viele Menschen schauen, wo sie bleiben. Das gilt natürlich auch für Betriebe aller Art. Auf Mallorca nimmt das Ganze aktuell allerdings perfide Züge an.

Speziell warnt die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal vor den Machenschaften von Restaurants und Bars auf der Insel.

Mallorca: Gäste können Extrakosten unter Umständen verweigern

Es sei mittlerweile mancherorts üblich, dass Gästen ansonsten unübliche Extragebühren aufgedrückt werden. Diese würden etwa für Oliven, Brot, Mayonnaise, Besteck oder sogar Eiswürfel fällig.

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In unterschiedlichen Gastbetrieben seien für Letztere in jüngerer Vergangenheit bis zu 20 Cent pro Stück verlangt worden. Ein ziemlich happiger Preis für gefrorenes Eis! Die Gäste bemerken dies natürlich in der Regel erst, sobald sie die Rechnung erhalten.

Das Vorgehen ist hierbei klar: Vor allem Touristinnen und Touristen werden zur Kasse gebeten. Hier verlässt man sich entweder auf die Sorglosigkeit, die viele im Urlaub haben, oder aber – sollten die zusätzlichen Kosten auffallen – auf die Unbeholfenheit, gegebenenfalls gepaart mit fehlenden Sprachkenntnissen. Ähnlich verhält es sich auch bei eigens für Reisende aus anderen Ländern gedruckten Karten, die höhere Preise für Speisen und Getränke beinhalten.

Nimm hier an der Mallorca-Umfrage von EXPRESS.de teil:

Die gute Nachricht: Kundinnen und Kunden haben ein Recht auf Reklamation. Sofern sie sich in einem Restaurant schlecht behandelt fühlen, können sie sogenanntes Reklamationsblatt anfordern, in dessen Besitz laut Consubal jeder Gastronomiebetrieb sein muss.

Sollten tatsächlich Kosten für Eiswürfel oder Ähnliches angefallen sein, könne man sogar noch einen Schritt weitergehen und die Zahlung verweigern. Denn, so die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer: Sämtliche Preise müssen auf der Speise- bzw. Getränkekarte ausgewiesen sein. Sei dies nicht der Fall, müsse auch nicht bezahlt werden.