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Achtung, Roller-FahrerNeue Regeln kommen erst 2027 – wer sie jetzt anwendet, riskiert was

Ein Mann fährt einen E-Scooter

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Neue Regeln ab März 2027: E-Scooter-Fahrende müssen sich bei Verstößen auf höhere Bußgelder und erweiterte Verkehrsvorschriften einstellen.

Neue E-Roller-Regeln: Wer sie jetzt befolgt, zahlt.

Sie sind überall, super für kurze Wege, aber auch ein ständiges Streitthema. Bald gibt es für E-Roller neue Gesetze. Der Haken: Wer sich heute schon daran orientiert, riskiert eine Strafe.

Für den Weg von der Haltestelle zur Arbeit oder die kurze Strecke zu Bekannten – E-Scooter sind für viele praktisch. Anderen sind diese Fahrzeuge ein Albtraum. Tatsache ist: Obwohl sie wie Kinderspielzeug aussehen, handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit festen Verkehrsregeln.

Diese Vorschriften werden zwar angepasst, die Änderungen treten jedoch erst im März 2027 in Kraft. „Die Regelungen wurden mehr an den Radverkehr angepasst“, sagt Svea Hagen vom Auto Club Europa (ACE). „Sie sind damit klarer und einheitlicher, und es gibt weniger Missverständnisse.“ Bei einigen Vergehen wird es für Fahrer von E-Scootern zukünftig auch spürbar teurer.

Der „Wie bitte?!“-Moment: Strafe für die Umsetzung neuer Regeln

Das Verblüffende an der Sache: „Es ist wichtig zu wissen, dass die neuen Regeln kommen“, so Hagen. „Aber zurzeit könnte man theoretisch rechtlich belangt werden, wenn man noch nicht geltende Regeln jetzt schon umsetzt.“ Der ACE macht deshalb deutlich, was man aktuell für die Sicherheit im Verkehr wissen muss – und welche Bestimmungen erst später wirksam werden.

Auf Bürgersteigen oder in Arealen für Fußgänger ist für E-Scooter Schluss, dort muss man das Gefährt schieben. Eine Ausnahme existiert nur, falls ein Zusatzschild mit einem Roller-Symbol und dem Hinweis „frei“ das Fahren im Schritttempo gestattet. Wer abbiegen will, muss das frühzeitig per Handzeichen signalisieren.

Diese Regeln müsst ihr schon jetzt beachten

Wer einen E-Roller steuern möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein, andernfalls drohen hohe Bußgelder. Miet-Scooter darf man oft sogar erst ab 18 Jahren fahren, hier sind die AGB der Verleiher maßgeblich. Und ganz wichtig: Auf einem Roller ist immer nur eine Person erlaubt, Fahrten zu zweit sind verboten.

Auch die Promillegrenzen sind streng: Analog zum Autofahren gilt für Personen unter 21 ein striktes Alkoholverbot. Ansonsten können schon ab 0,3 Promille Strafen wie Bußgelder oder Fahrverbote drohen – mit möglichen Konsequenzen für den Autoführerschein.

Die Roller sind außerdem versicherungspflichtig und benötigen jedes Jahr eine frische Versicherungsplakette. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Ob man die Roller in Bus oder Bahn mitnehmen darf, hängt vom lokalen Verkehrsbetrieb ab. Viele haben es schon untersagt.

Wichtige Neuerungen kommen – aber erst ab März 2027

Fährt mehr als eine Person auf einem E-Roller, werden künftig 25 Euro statt wie bisher 5 Euro fällig. Wer auf dem Gehweg erwischt wird, zahlt 25 statt 15 Euro. Dafür dürfen dann zwei Roller nebeneinander auf der Straße fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird – so wie bei Fahrrädern.

Neu zugelassene E-Scooter müssen ab 2027 einen Blinker haben. Zwar dürfen ältere Modelle weiter ohne fahren, der ACE rät aber aus Sicherheitsgründen schon jetzt zu einem Modell mit Blinker. Auch der Grünpfeil für Radfahrende an einer roten Ampel gilt dann für E-Scooter. Aber Achtung, warnt Svea Hagen: „Bis dahin kann das als Rotlichtverstoß belangt werden.“

Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt der ACE, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen. Steht in Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“, dürft auch ihr mit dem E-Scooter in Gegenrichtung durch diese Straße fahren. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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