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Rauswurf per Chat?So wehren Sie sich gegen die WhatsApp-Kündigung

Älterer Mann tippt Nachricht bei WhatsApp

Älterer Mann ließt seine WhatsApp Nachricht

Aktualisiert

Job weg per Messenger? So ein Quatsch ist vor Gericht nichts wert!

Ein Ping auf dem Smartphone – und zack, der Job ist weg? Ein Albtraum, den leider immer mehr Leute durchmachen. Aber bleiben Sie cool: Wenn der Chef die Kündigung per WhatsApp, über Signal oder eine andere App schickt, ist das rechtlich komplett unwirksam. Das stellt die Rechtsanwaltskammer aus Schleswig-Holstein klar. Das Gleiche zählt übrigens für einen Rauswurf per SMS oder E-Mail. Selbst wenn so etwas im Arbeitsvertrag stehen sollte, ist es ungültig.

Was bedeutet das jetzt für Sie? Die beste Nachricht zuerst: Ihr Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig! Sie haben meistens sogar Anspruch auf Ihr volles Gehalt, auch wenn Sie nicht mehr zur Arbeit gehen. Aber Achtung, Sie müssen handeln: Widersprechen Sie der Kündigung sofort schriftlich und sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass sie ungültig ist. Machen Sie auch deutlich, dass Sie weiterhin arbeitsbereit sind. Das berichtet „Radio RSG“.

Bei Kündigung gibt es strenge Vorschriften

Die harte Wahrheit ist aber oft: Nach so einer Aktion ist das Vertrauen natürlich futsch. Sie sollten sich also darauf vorbereiten, dass bald eine formal korrekte Kündigung ins Haus flattert. Wer mit dem Gedanken an eine Klage spielt, muss wissen: Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Die Rechtsanwaltskammer legt nahe, sich hier unbedingt juristischen Beistand zu suchen.

Damit eine Kündigung überhaupt zählt, sind nämlich strenge Formvorschriften zu beachten. Das Kündigungsschreiben muss von einem Chef oder einer anderen berechtigten Person persönlich von Hand unterschrieben werden. Dieses Originalpapier muss Ihnen als Arbeitnehmer übergeben werden. Falls das nicht direkt klappt, ist auch der Versand per Post oder mit einem Boten okay. Die Kündigungsfrist beginnt dann am nächsten Tag.

Und Vorsicht, die Regel gilt in beide Richtungen! Die gleichen strengen Vorgaben gelten auch für Sie als Arbeitnehmer. Wer seinen Job hinschmeißen will, kann das also auch nicht einfach mit einer WhatsApp-Nachricht an den Vorgesetzten tun – das wäre ebenfalls unwirksam. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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