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Fake-Maskottchen vor GerichtYoutuber Marvin Wildhage verteidigt seine EM-Aktion als Journalismus

EM-Maskottchen

Copyright: Friso Gentsch/dpa

Das offizielle EM-Maskottchen im Einsatz. (Archivbild)

EM-Stunt als Fake-Maskottchen: YouTuber steht vor Gericht.

Riesen-Aufregung um seine dreiste Aktion! Der YouTuber Marvin Wildhage (29) narrte beim EM-Auftakt in München alle und schlich sich als Fake-Maskottchen bis an den Rasen. Nun hat die Sache für ihn ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Anklagepunkte haben es in sich: Ihm werden Urkundenfälschung sowie das Erschleichen von Leistungen zur Last gelegt. Weil Wildhage einen Strafbefehl nicht akzeptierte und Widerspruch einlegte, landete der Fall nun vor Gericht. Rückblick: Während der Partie Deutschland gegen Schottland im Juni 2024 verschaffte er sich mit einer nachgemachten Verkleidung und gefälschten Ausweisen Zutritt direkt an den Spielfeldrand.

Wildhage verteidigt sich: War das Enthüllungsjournalismus?

Der 29-Jährige rechtfertigte sein Vorgehen vor dem Richter als eine Form von investigativem Journalismus. Zu Beginn des Prozesses sagte er: „Ich sehe es als meine Aufgabe, auf Missstände aufmerksam zu machen, sie in die Öffentlichkeit zu tragen“.

Er habe mit seiner Aktion die Sicherheitsmaßnahmen des Turniers testen wollen. Wörtlich erklärte Wildhage dazu: „Mein Ziel war es zu überprüfen, ob dieses Sicherheitskonzept so standhält“.

„Hatte die Hoffnung, dass es nicht klappt“

Dann folgte jedoch ein Bekenntnis, das viele im Saal überraschte. Anscheinend hatte der YouTuber selbst Bammel vor seiner eigenen Courage. Er gestand: „Als wir auf dieses Stadion zugefahren sind, hatte ich ehrlicherweise die Hoffnung, dass es nicht klappt“. Seine komplette Unternehmung, von der genauen Planung bis zum Spieltag, hielt Wildhage filmisch fest. Dieses Video hat auf YouTube mittlerweile über 3,1 Millionen Aufrufe erzielt.

Im Anschluss an seine Einlassung berieten sich die am Prozess Beteiligten in einem nicht-öffentlichen Gespräch. Der weitere Verlauf des Verfahrens bleibt abzuwarten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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