Marius Borg Høiby sitzt mit Fußfessel auf Skaugum. Berichte über angebliche Pool- und Grillabende sorgen für Wirbel.
Pool, Partys und GrillMette-Marits Sohn soll es sich im Hausarrest gut gehen lassen

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Mette-Marit und ihr Sohn Marius Borg Høiby (Archivbild)
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Der Fall um Marius Borg Høiby, den 29-jährigen Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, sorgt in Norwegen weiterhin für erhebliche Diskussionen.
Nach einem Prozess im Juni 2026 – der Stiefsohn von Kronprinz Haakon wurde unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt – verbringt der Angeklagte seine Untersuchungshaft derzeit unter elektronischer Überwachung in einer Wohnung auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Da die Verteidigung Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig.
Ursprünglich befand sich Høiby seit Februar 2026 in regulärer Untersuchungshaft im Gefängnis. Mitte Juli entschied das zuständige Gericht jedoch, die Untersuchungshaft unter Einsatz einer elektronischen Fußfessel in seiner Wohnung auf dem Skaugum-Gelände fortzusetzen. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Haus auf dem Anwesen, das Høiby von Kronprinz Haakon mietet.
Hausarrest mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum
Nach Angaben der Hofsprecherin Guri Varpe erfolgt die Unterbringung auf Skaugum mit Zustimmung des Kronprinzenpaares, um Høiby in der aktuellen Phase zu unterstützen. Die Polizei richtete für die Überwachung einen elektronischen Schutzbereich auf dem Gelände ein.
Die Bewilligung der Maßnahme ist an strikte Auflagen gebunden. Dazu gehören ein absolutes Drogen- und Alkoholverbot, dessen Einhaltung durch unangekündigte Polizeikontrollen überprüft wird, sowie die Teilnahme an einer Maßnahme zur Kriminalitätsvorbeugung.
Angebliche Grillabende und Poolnutzung auf dem Schlossgelände
Norwegische Medien wie das Magazin „Se og Hør“ berichten, dass sich die Bedingungen für den 29-Jährigen auf dem königlichen Anwesen deutlich von einer klassischen Unterbringung in einer Haftanstalt unterscheiden. Der großzügig bemessene elektronische Schutzbereich ermöglicht es Høiby demnach, sich innerhalb des festgelegten Areals zu bewegen, den Schlosspark zu nutzen und Besuch zu empfangen.
Laut „Se og Hør“ soll Høiby seit Mitte Juli bereits mehrere Treffen mit Freunden auf dem Gelände veranstaltet haben – unter anderem mit Musik und Grillabenden. Für Aufsehen sorgt dabei ein ungewöhnliches Detail: Den Grill sollen demnach Polizeibeamte vor Ort aufgebaut haben, weil Høiby damit selbst überfordert gewesen sein soll.
Unter Juristen und in der Öffentlichkeit hat die besondere Form der Untersuchungshaft eine Debatte ausgelöst. Nach Paragraf 83 des norwegischen Strafgesetzbuches wird die Zeit der Untersuchungshaft auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet. Dies gilt auch für die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel.
Birgitte Storvik, Dozentin für Strafrecht an der Hochschule für den Strafvollzug, erklärte, dass diese Form des Freiheitsentzugs rechtlich der Anrechnung der regulären Untersuchungshaft entspricht. Sollte das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt werden, würde sich die verbleibende Zeit im Strafvollzug entsprechend verkürzen. (jag)
