Zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeitsempfinden liegen manchmal Welten. Daran knüpfte nun der neue „Polizeiruf 110“ aus München an. Doch werden Ärmere wirklich in der Regel härter bestraft als Reiche? Ein Faktencheck.
Kommen Reiche vor Gericht besser weg? Das ist dran am Münchner „Polizeiruf 110“-Szenario

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Kommissar Dennis Eden (Stephan Zinner) und Kommissarin Cris Blohm (Johanna Wokalek) ermitteln zwei Fällen parallel. (Bild: BR/die film gmbh/Susanne Bernhard)
Gleich zwei Fälle beschäftigen die Münchner Ermittler Chris Blohm (Johanna Wokalek) und Dennis Eden (Stephan Zinner) im am Sonntag gesendeten „Polizeiruf 110“ aus München: ein zwei Jahre alter Mord und eine Fahrerflucht mit Todesfolge. Darüber steht jedoch die übergeordnete Frage, wie gerecht es im deutschen Rechtssystem zugeht. Einer „der teuersten Anwälte Münchens“, wie Kommissarin Blohm betont, ist im Film verdächtig, falsche Geständnisse für reiche Mandanten erkauft zu haben.
Beweisen können Blohm und Eden ihre Hypothese am Ende nicht. Was die dahinterstehende Frage nicht weniger brisant macht. „Ärmere Schichten werden meist härter bestraft als die oberen“, heißt es im ARD-Krimi. Stimmt die Aussage?
Im Jahr 2023 kam die „Rheinische Post“ zu einem klaren Ergebnis: „Wer vor Gericht einen guten Anwalt hat, kann in den meisten Fällen mit milderen Urteilen rechnen.“ Und weiter: „Wer sich keinen leisten kann, muss für die gleiche Tat eine härtere Strafe fürchten - und vielleicht ins Gefängnis.“ Denn bei kleineren Delikten haben Beschuldigte nicht automatisch Anspruch auf eine Pflichtverteidigung.
Kritische „Polizeiruf“-These: Der Fall Ecclestone lässt grüßen
Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf, kommentiert im RP-Artikel: „Je mehr Geld Sie haben, desto weniger Strafe haben Sie für dieselbe Tat zu befürchten. Das ist ein Gleichheitsproblem - ich meine, es ist auch ein Gerechtigkeitsproblem.“
Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt ein Forschungsprojekt der Universität Hannover aus dem Jahr 2014: „Mit zunehmendem sozioökonomischen Status sinkt die Anklagewahrscheinlichkeit und steigt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Verfahren unter Auflagen und Weisungen eingestellt werden“, heißt es in der wissenschaftlichen Arbeit. Außerdem falle es „Beschuldigten mit höherem Einkommen und Vermögen“ in der Regel leichter, eine Geldzahlung als Ersatz zu einer Freiheitsstrafe anzubieten, als schlechter gestellten Beschuldigten.
Ein prominentes Beispiel ist der Fall des Sportfunktionärs Bernie Ecclestone. Der frühere Formel-1-Boss stand 2014 wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall in München vor Gericht. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar eingestellt. Daran entzündete sich in den Medien viel Kritik. (tsch)

