Krypto-Star: Berufung gegen 25 Jahre Haft gescheitert.
Keine Gnade für Krypto-KönigSam Bankman-Frieds Einspruch gegen 25 Jahre Haft scheitert.

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Sam Bankman-Fried, Gründer der Kryptowährungs-Börse FTX, wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)
Krypto-Star vor dem Nichts: Richter lehnen Bankman-Frieds Einspruch eiskalt ab
Er war das Wunderkind der Digital-Währungen, jetzt blickt er auf 25 Jahre hinter Gittern. Für Sam Bankman-Fried (34) ist die Hoffnung auf eine schnelle Wende geplatzt. Sein erster Versuch, das harte Betrugsurteil zu kippen, wurde abgeschmettert.
Ein harter Rückschlag für den gefallenen Krypto-Mogul Sam Bankman-Fried: Sein erster Versuch, das Urteil wegen Betrugs anzufechten, ist gescheitert. Ein Gremium von drei Richtern an einem Berufungsgericht bestätigte die 25-jährige Haftstrafe. Dem 34-Jährigen bleiben aber noch Optionen, wie eine Anhörung vor dem kompletten Gerichtshof oder der Gang zum Supreme Court der Vereinigten Staaten.
Der Zusammenbruch seiner Firma FTX, eine der führenden Börsen für Digitalwährungen wie Bitcoin, hatte Ende 2022 für ein Beben gesorgt. Daraufhin erfolgte auf den Bahamas seine Verhaftung und er wurde in die Vereinigten Staaten überstellt. Die Verurteilung geschah 2024, das Berufungsverfahren ist aktuell im Gange.
Milliarden-Loch durch geheime Tricks
Obwohl die Krypto-Welt komplex ist, war der Vorwurf im Kern simpel: klassischer Betrug durch die Zweckentfremdung von Kundengeldern. Der Unternehmer steuerte zudem den als Alameda Research bekannten Hedgefonds, der hochriskante Deals einging und sich das Kapital dafür von FTX pumpte.
Für diese Geldflüsse wären eigentlich Sicherheiten nötig gewesen, was Computersysteme sicherstellen sollten. Eine versteckte Ausnahme in der Software hebelte diese Kontrolle jedoch für Alameda aus. So konnte der Hedgefonds bei FTX unbegrenzt Schulden anhäufen. Als die Spekulationen von Alameda fehlschlugen, fehlten laut Anklage plötzlich Milliarden in den Finanzen von FTX. Bankman-Fried hingegen spricht nur von einer Liquiditätskrise und behauptet, das Unternehmen sei solvent gewesen.
Diese Darstellung war die Grundlage für seine Berufung. Die Verteidiger kritisierten, dass der Richter im ersten Prozess es ihnen untersagt hatte, den Geschworenen die angebliche Zahlungsfähigkeit von FTX zu erläutern. Ein entscheidender Fehler, so der Antrag. Die Richter der nächsten Instanz wischten dieses Argument jedoch vom Tisch: es sei irrelevant, da der Betrug schon mit der ungesicherten Geldüberweisung an Alameda vollzogen war.
Gnaden-Gesuch mit seltsamem Timing?
Für eine weitere Überraschung sorgt ein bereits gestelltes Gnadengesuch. Dokumente des US-Justizministeriums legen nahe, dass der 34-Jährige eine Begnadigung erst nach Absitzen seiner 25-jährigen Strafe anstrebt. In den USA kann man so zum Beispiel das Wahlrecht zurückgewinnen. Große Hoffnungen sollte er sich aber nicht machen: US-Präsident Donald Trump erklärte zu Beginn des Jahres gegenüber der „New York Times“, dass eine Begnadigung für Bankman-Fried für ihn nicht infrage komme. (dpa/red)
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