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„Ins Visier genommen“Britische Regierung will umstrittene „Therapie“ für Transgender verbieten

Konversionstherapien sind in Deutschland schon länger kein Thema mehr. Nun möchte auch Großbritannien seinen Gesetzesentwurf zugunsten von Transgendern ändern.

Die britische Regierung will in einem geplanten Gesetzentwurf auch sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Identität verbieten, die sich an Transgender richten.

Der Entwurf zum Verbot der sogenannten Konversionstherapien in England und Wales werde „jeden schützen, auch die, die aufgrund ihrer Sexualität oder ihrer Transsexualität ins Visier genommen werden“, sagte Kulturministerin Michelle Donelan.

Großbritannien: LGBTQ-Communits begrüßt Konversationstherapie-Ankündigung

Demnach soll der Entwurf bald veröffentlicht werden, ein konkretes Datum nannte Donelan jedoch nicht. Sogenannte Konversionstherapien haben das Ziel, die sexuelle Orientierung der „Patienten“ gezielt zu ändern. Aktivisten begrüßten die Ankündigung, Transgender in den Gesetzentwurf zum Verbot der „Konversionstherapien“ aufzunehmen.

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LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Die britische Regierung hatte bislang die Verabschiedung eines solchen Gesetzes lange hinausgezögert und versucht, Transgender davon auszuschließen.

Kulturministerin Donelan sagte jedoch, das Gesetz solle „Eltern oder Ärzte“ nicht daran hindern, „legitime Gespräche“ über „geschlechtsspezifische Probleme“ bei Kindern oder jungen Erwachsenen zu führen. Am Montag hatte die britische Regierung die Blockade einer umstrittenen schottischen Justizreform angekündigt, mit der die Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung erleichtert werden soll.

Der für Schottland zuständige Minister Alister Jack sagte, er befürchte, dass dadurch die für ganz Großbritannien geltende Gesetzgebung zur Gleichberechtigung der Geschlechter beeinträchtigt werden könne. Damit droht ein juristischer Streit zwischen London und Edinburgh.

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien seit 2020 verboten. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. (afp)