Das ist ein Hammer für die Bochumer Politik! Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Ausschüsse des Stadtrats sind so nicht rechtens und müssen aufgelöst werden. Eine kleine Ratsgruppe hatte geklagt – und sorgt jetzt für ein politisches Erdbeben.
Gerichts-Beben in BochumStadtrat muss alle Ausschüsse neu bilden

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Entscheidung zur Besetzung der Ausschüsse im Rat der Stadt Bochum verkündet. (Archivbild)
Infolge der Kommunalwahl vom Vorjahr steht der Bochumer Stadtrat vor einer gewaltigen Aufgabe: Er muss seine Ausschüsse komplett auflösen und neu zusammensetzen. Diese Anordnung kommt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, welches damit ein Urteil der Vorinstanz aufhob. Die Entscheidung vom Donnerstag ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Ins Rollen gebracht hat das Ganze die Ratsgruppe „Die Stadtgestalter“, wie die dpa berichtet. Sie zog per Eilverfahren vor Gericht, da der Rat im November nach der Wahl die Ausschüsse mit nur 15 Sitzen besetzen wollte. Der Knackpunkt: Kleinere Fraktionen wären so komplett leer ausgegangen. Das Gericht in Münster argumentierte, dass dies bei einem einzelnen Ausschuss zwar kein Problem darstelle. In der Gesamtschau müsse aber das Wahlergebnis abgebildet werden – ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, bekannt als Spiegelbildlichkeit. Die Kläger hatten genau das gefordert: Auflösung und eine neue Verteilung.
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
Die Festlegung der Mitgliederzahl liegt zwar im Ermessen des Rates, teilte das OVG mit. Dabei spiele auch die effektive Arbeitsweise der Gremien eine Rolle. Doch es gibt eine klare Grenze: „Begrenzt wird es vor allem durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Danach muss grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild des Rates sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln“, so das Gericht in Münster.
Die Richter des 15. Senats kritisierten, dass bei der 15-Sitze-Variante die SPD-Fraktion fünf Mandate erhalten würde – und damit eines mehr als ideal. Zusammen mit den drei Sitzen der CDU kämen beide Parteien so auf eine absolute Mehrheit. Der Clou an der Sache: Obwohl SPD und CDU aktuell gar nicht kooperieren, sei das für das Urteil nicht von Belang, so das Gericht.
Vorschlag: 17 statt 15 Mitglieder
Das OVG macht sogar einen konkreten Vorschlag: Die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen soll von 15 auf 17 erhöht werden. Dadurch wären sowohl das Prinzip der Spiegelbildlichkeit gewahrt als auch eine effiziente Arbeit möglich. Einen kleinen Dämpfer gab es für die Kläger aber doch: Dass die kleine Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ keinen Sitz in den Gremien erhält, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die obersten NRW-Verwaltungsrichter. (red)
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